Änderung der Gebührenpflicht auf öffentlichen Parkplätzen




[image=5e1764bc785549ede64ccc70]Die Stadt Wolfenbüttel hat, den Beschlüssen der politischen Gremien folgend, die Gebührenpflicht an den öffentlichen Parkeinrichtungen geändert (WolfenbüttelHeute.de berichtete). Ab morgen (Dienstag) gilt montags bis freitags eine Gebührenpflicht von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr. Sonnabends gilt die Gebührenpflicht von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Außerhalb der vorgenannten Zeiten können die öffentlichen Parkeinrichtungen gebührenfrei genutzt werden.

Die Stadt Wolfenbüttel versteht den Verzicht auf die Parkgebühren als Anreiz, die Innenstadt zu beleben, heißt es in einer offiziellen Mitteilung von heute.

Die geänderte Regelung gilt vorerst bis Ende nächsten Jahres für alle öffentlichen Parkeinrichtungen in der Innenstadt.

Für die privat betriebenen Parkeinrichtungen, das Parkhaus Rosenwall und die Parkpalette Karlstraße, gilt diese Regelung nicht. Hier gelten die dortigen Geschäftsbedingungen.


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