Attentat auf Hospiz-Geschäftsführer: Anklage gegen Ex-Pfleger erhoben

Im August kam es zu einem Angriff auf den Geschäftsführer des HospizZentrums. Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen Ex-Mitarbeiter erhoben.

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Im August kam es zu einem Attentat auf den Geschäftsführer des HospizZentrums.
Im August kam es zu einem Attentat auf den Geschäftsführer des HospizZentrums. | Foto: aktuell24/bm

Wolfenbüttel. Im August vergangenen Jahres entkam der Geschäftsführer des HospizZentrums in Wendessen nur knapp dem Tod. Ein zuvor gekündigter Mitarbeiter hatte den Geschäftsführer mit seinem Auto umgefahren und diesen schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage gegen den Ex-Pfleger wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erhoben.



Wie Staatsanwalt Sascha Rüegg auf Nachfrage erklärt, habe der Beschuldigte mit seiner Tat bewusst den Tod seines Ex-Chefs in Kauf genommen. Denn nur ein Metallgeländer in der Eingangshalle habe das Auto zum Stehen gebracht – und dem Geschäftsführer vermutlich das Leben gerettet. Hätte das große Holztor nicht nachgegeben und es hätte sich stattdessen dort eine massive Wand befunden, wäre die Sache ganz anders ausgegangen, ist sich der Staatsanwalt sicher.

Kein Mordmerkmal


Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen versuchten Totschlags erhoben, da man kein Mordmerkmal sieht, erklärt Rüegg. Mordmerkmale wären beispielsweise Heimtücke oder niedrige Beweggründe. Auch Arg- und Wehrlosigkeit käme nicht in Betracht, da es zuvor noch Blickkontakt zwischen beiden Parteien gab, so Rüegg.

Die Anklage gehe davon aus, dass sich der Beschuldigte in einem Zustand nicht ausschließbarer verminderter Schuldfähigkeit befand. Schuldunfähig deshalb, weil man derzeit davon ausgehe, dass er zum Tatzeitpunkt unter einer paranoiden Persönlichkeitsstörung litt. Der Angeklagte befindet sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.

Wann der Prozess gegen den Angeklagten am Landgericht beginnt, könne Rüegg nicht sagen. Da es sich aber um eine Haftsache handelt, werde diese vorrangig bearbeitet, so Rüegg.

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