AufpASSEn fordert fairen Vergleich


| Foto: Marc Angerstein)

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Zur jüngsten Pressemitteilung des Landkreises Wolfenbüttel zum Thema Asse II (WolfenbüttelHeute.de berichtete) nimmt der Verein AufpASSEn mit einem offenen Brief Stellung, den wir ungekürzt und unkommentiert veröffentlichen. 
Sehr geehrte Damen und Herren,

mit großer Verwunderung haben wir, der Vorstand von aufpASSEn e.V., die Pressemitteilung von Herrn Schillmann gelesen. Offensichtlich ist es hier zu einem großen Missverständnis gekommen.

Der Verein AufpASSEn hat massiv dazu beigetragen, dass der Optionenvergleich für Asse II durchgeführt wurde. AufpASSEn setzt sich nach wie vor für die sicherste Lösung aus diesem Optionenvergleich ein, und das ist die Rückholung des Atommülls aus dem Schacht Asse II. Wir sind der Bevölkerung vor Ort, den Bewohnern der Region und den kommenden Generationen aber mehr schuldig. Nach alle dem, was in der Vergangenheit bei Asse II schief gelaufen ist, haben die Bürger/innen vor Ort und in der Region ein Recht auf Fairness, Transparenz und die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen.

In der Asse II Begleitgruppe wurde 2013 der vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erstellte Kriterienbericht Zwischenlager mit Stand vom 23.10.2012 mit redaktionellen Änderungen unter Berücksichtigung der Stellungnahme der AGO zugestimmt. Gemeinsam haben sich die Behörden und Ministerien mit den Mitgliedern der Asse II Begleitgruppe auf diesen Kriterienkatalog geeinigt.
Dabei geht es um viel mehr als nur um das eine Kriterium Strahlenbelastung. Es geht für die in unmittelbarer Nähe lebenden Menschen / Gemeinden um Lebensqualität.

Nicht zu vergessen: Gerade bei Störfällen bietet nur ein möglichst großer Abstand zur Wohnbebauung mehr Sicherheit. Je weiter weg von der Wohnbebauung, desto sicherer für die Bevölkerung. Das bestätigt auch der physikalische Grundsatz, dass die Strahlenbelastung im Quadrat des Abstandes abnimmt, d.h. bei einem doppelten Abstand ist die Belastung nur noch ein Viertel so groß. Der Abstand zur Wohnbebauung spielt natürlich gerade bei Störfällen eine besondere Rolle, da jedes Zwischenlager im Normalbetrieb die Grenzwerte der Strahlenschutzverordnung einhalten muss.

Nun zu den Äußerungen von Herrn Schillmann zu unserer Pressemeldung:

aufpASSEn-Forderung gefährden die Rückholung


Wie soll die Forderung nach einem Vergleich die Rückholung gefährden? Die Rückholung ist im Atomgesetz Lex Asse AtG § 57b verankert, und BfS und BMUB stehen hinter der Rückholung, auf jeder Veranstaltung wird dies wiederholt (letztens am 29.04.2015 in der Asse Infostelle).

AufpASSEn Forderung nach einem Mindestabstand des Asse-fernen Zwischenlagers von vier Kilometer


Der Verein AufpASSEn fordert einen fairen, sachlichen, nachvollziehbaren Zwischenlagervergleich von Asse-fernen Zwischenlagerstandorten mit einem Mindestabstand von 4km von der Wohnbebauung bis zum Zwischenlager und Asse-nahen Zwischenlagerstandorten unter Berücksichtigung des gesamten Kriterienberichtes (incl. des dort beschriebenen Bewertungsverfahren).

irrationale Forderungen - Mindestabstand von 4 km für Asse-ferne Standorte für den Vergleich


Diese Forderung ist begründet und rational: Flächen (auch bundeseigene Liegenschaften) mit 4km Abstand vom Zwischenlager bis zur Wohnbebauung sind in näherer und weiterer Umgebung von Asse II vorhanden. Direkt am Schacht Asse II sind nur Abstände von ca. 1 km möglich. Die größtmögliche Sicherheit für Mensch und Umwelt ist anzustreben. Nur Mindestforderungen der Grenzwerte reichen nicht. Das Minimierungsgebot der Belastungen gilt auch für die Menschen vor Ort. Störfälle können nicht ausgeschlossen werden und Ausbreitungsberechnungen sind zu berücksichtigen. Die Parameterstudie berücksichtigt die Störfälle und die Ausbreitung nicht. Die Parameterstudie wird einen Vergleich wie oben beschrieben nicht ersetzen können, hier wird nur die Belastung der Gamma-Strahlung berücksichtigt. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass an der Kinderkrebsstudie nichts dran ist, d.h. vorsorgliches Handeln bedeutet Nachhaltigkeit. Lebensqualität mit den abzuprüfenden Kriterien (siehe Kriterienbericht) spielt für die Bevölkerung vor Ort eine wesentliche Rolle, das gilt für jede Gemeinde, egal ob Asse-nah oder Asse-fern.

Sankt-Florians-Prinzip


Es geht in dem vom Verein AufpASSEn geforderten Vergleich nicht um das Argument „nur bei uns nicht“, sondern es geht um den fairen Vergleich. Das ist das Mindeste, was die Bevölkerung erwarten kann.

Gemeinsame Linie in der Asse 2 Begleitgruppe wird verlassen


Wir verlassen nicht die gemeinsame Linie der A2B, sondern fordern die Einhaltung der getroffenen Vereinbarungen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr AufpASSEn Vorstand

Heike Wiegel
Johannes Philipp
Dr. Claudia Friedel
Dr. Ursula Kleber
Dipl. Ing. Udo Dettmann