Bald wird in Kneitlingen ein neuer Gemeinderat gewählt – bei der vergangenen Wahl 2021 lag die CDU vorn

In der Gemeinde Kneitlingen findet am 13. September die Wahl eines neuen Gemeinderats statt. 2021 hatte sich dort die CDU mit den meisten Stimmen vor der SPD und den Grünen durchgesetzt.

von IPPEN.MEDIA


Am 13. September 2026 finden in Kneitlingen Kommunalwahlen statt.
Am 13. September 2026 finden in Kneitlingen Kommunalwahlen statt. | Foto: IPPEN.MEDIA

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Kneitlingen – Am 13. September 2026 sind in Niedersachsen die Kommunalwahlen. Neu gewählt werden dabei neben Bürgermeistern und Landräten unter anderem auch die Mitglieder von Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen sowie Stadtbezirksräten und Ortsräten. Auch in der Gemeinde Kneitlingen sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme für die Wahl eines neuen Gemeinderats abzugeben.


Gemeinderatswahl 2021 in Kneitlingen: Die CDU setzte sich vor SPD und Grünen durch



Bei der Gemeinderatswahl 2021 in der Gemeinde Kneitlingen holte die CDU mit 48,2 Prozent der Stimmen den ersten Platz. Auf Rang zwei landete die SPD mit 32,6 Prozent, gefolgt von den Grünen mit 19,2 Prozent auf Platz drei. Die Wahlbeteiligung lag bei 72,4 Prozent.


Aufgaben, Größe, Wahlperiode: Was man über Stadt- und Gemeinderäte in Niedersachsen wissen muss



Wie viele Mitglieder der Stadt- oder Gemeinderat hat, hängt davon ab, wie groß die jeweilige Stadt oder Gemeinde ist. Die Anzahl der Ratsmitglieder richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommune. Sie reicht von sechs Räten in kleinen Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern bis hin zu 66 Räten in Städten mit mehr als 600.000 Einwohnern. Der Rat ist das zentrale Entscheidungsgremium einer Kommune. Er beschließt über den Haushalt, wichtige Investitionen, Bebauungspläne und andere kommunale Angelegenheiten. Zudem kontrolliert er die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung. Die Ratsmitglieder werden für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt.

Samtgemeinden in Niedersachsen: eine besondere Gemeindeform



Eine Samtgemeinde ist eine besondere kommunale Verwaltungsform in Niedersachsen. Sie ist ein Verband, in dem sich mehrere kleinere Gemeinden – die sogenannten Mitgliedsgemeinden – zu einer gemeinsamen Verwaltungseinheit zusammenschließen. Die Samtgemeinde übernimmt dabei übergeordnete Aufgaben, etwa die Trägerschaft von Grundschulen oder die Unterhaltung gemeinsamer Sportstätten, während die Mitgliedsgemeinden weiterhin eigenständig bleiben.

Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 wählen Bürgerinnen und Bürger in Samtgemeinden gleich auf zwei Ebenen: Sie stimmen sowohl für den Rat ihrer Mitgliedsgemeinde als auch für den Samtgemeinderat ab. Der Rat der Mitgliedsgemeinde bleibt dabei das eigenständige Vertretungsorgan der jeweiligen Gemeinde und entscheidet über örtliche Angelegenheiten, die nicht auf die Samtgemeinde übertragen wurden. Der Samtgemeinderat ist das Vertretungsorgan der gesamten Samtgemeinde und beschließt über gemeinschaftliche Angelegenheiten.

So funktioniert das Wahlsystem bei Stadt- und Gemeinderatswahlen in Niedersachsen



In Niedersachsen gilt bei Stadt- und Gemeinderatswahlen das Dreistimmenwahlrecht mit den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über drei Stimmen, die entweder gesammelt einer Gesamtliste oder einer einzelnen Kandidatin bzw. einem einzelnen Kandidaten gegeben werden können (Kumulieren). Ebenso lassen sich die Stimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten sowie verschiedene Listen verteilen (Panaschieren). Anschließend werden die Sitze im Rat proportional nach dem Stimmenanteil der Parteien und Wählergemeinschaften vergeben.

Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die amtlichen Endergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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