Veltheim (Ohe) – Am 13. September 2026 finden in Niedersachsen die Kommunalwahlen statt. Neben Bürgermeistern und Landräten werden dabei unter anderem auch die Mitglieder von Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen sowie Stadtbezirksräten und Ortsräten neu gewählt. Auch in der Gemeinde Veltheim (Ohe) sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, ihre Stimme für die Wahl eines neuen Gemeinderats abzugeben.
Bei der Gemeinderatswahl 2021 in Veltheim (Ohe) lag die CDU vor den Grünen und der SPD
Die CDU erzielte bei der Gemeinderatswahl 2021 in der Gemeinde Veltheim (Ohe) mit 51 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis, vor den Grünen mit 21,8 Prozent auf dem zweiten Platz. Drittstärkste Kraft wurde die SPD mit 21 Prozent. Die FDP erhielt 6,1 Prozent. Die Wahlbeteiligung betrug 76,7 Prozent.
Wahlperiode, Größe, Aufgaben: Das Wichtigste zu Stadt- und Gemeinderäten in Niedersachsen
Die Größe des Stadt- oder Gemeinderats bemisst sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Kleine Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern haben sechs Ratsmitglieder, Städte mit mehr als 600.000 Einwohnern bis zu 66. Der Rat gilt als zentrales Entscheidungsgremium einer Kommune: Er beschließt über den Haushalt, wichtige Investitionen, Bebauungspläne und weitere kommunale Angelegenheiten und kontrolliert zudem die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung. Gewählt werden die Ratsmitglieder für eine Wahlperiode von fünf Jahren.
Samtgemeinden in Niedersachsen: eine Gemeindeform mit Besonderheiten
Als Samtgemeinde bezeichnet man in Niedersachsen einen Verband, in dem sich mehrere kleinere Gemeinden zu einer gemeinsamen Verwaltungseinheit zusammenschließen, ohne dabei ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Übergeordnete Aufgaben wie die Trägerschaft von Grundschulen oder die Unterhaltung gemeinsamer Sportstätten übernimmt die Samtgemeinde zentral.
Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 wählen Bürgerinnen und Bürger in Samtgemeinden auf zwei Ebenen: den Rat ihrer Mitgliedsgemeinde und den Samtgemeinderat. Der Rat der Mitgliedsgemeinde entscheidet als eigenständiges Vertretungsorgan über örtliche Angelegenheiten, soweit diese nicht auf die Samtgemeinde übertragen wurden. Der Samtgemeinderat vertritt hingegen die gesamte Samtgemeinde und beschließt über deren gemeinschaftliche Angelegenheiten.
So funktioniert das Wahlsystem bei Stadt- und Gemeinderatswahlen in Niedersachsen
In Niedersachsen gilt bei Stadt- und Gemeinderatswahlen das Dreistimmenwahlrecht mit den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über drei Stimmen, die entweder gesammelt einer Gesamtliste oder einer einzelnen Kandidatin bzw. einem einzelnen Kandidaten gegeben werden können (Kumulieren). Ebenso lassen sich die Stimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten sowie verschiedene Listen verteilen (Panaschieren). Anschließend werden die Sitze im Rat proportional nach dem Stimmenanteil der Parteien und Wählergemeinschaften vergeben.
Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die amtlichen Endergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

