Schöppenstedt. Die erste Nachtragshaushaltssatzung der Samtgemeinde Elm-Asse für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach § 120 Abs. 2 NKomVG erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde ist durch den Landkreis Wolfenbüttel
am 29. Oktober 2015 unter dem Az. I/104Kn erteilt worden. Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Absatz 2 Satz 3 NKomVG
vom 9. bis 17. November 2015 während folgender Zeiten bei der Samtgemeinde Elm-Asse am Markt 3 (Zimmer 111), 38170 Schöppenstedt zur Einsichtnahme öffentlich aus:
Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr
Dienstag von 14 bis 15.30 Uhr und
Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.
An Samstagen sowie Sonn- und Feiertagen wird nicht ausgelegt.
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Elm-Asse
Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Elm-Asse. Symbolbild. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein
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