Baddeckenstedt – In der Samtgemeinde Baddeckenstedt stand bei den niedersächsischen Kommunalwahlen am 13. September 2026 die Wahl eines neuen Samtgemeindebürgermeisters an. Zur Auswahl standen drei Kandidatinnen und Kandidaten: Frederik Brandt (Einzelbewerber), Stephan Grenz (SPD) und Gerhard Schrader (Die Linke).
Samtgemeindebürgermeisterwahl in Baddeckenstedt: Brandt gewinnt
Mit 67,4 Prozent der Stimmen und damit der absoluten Mehrheit hat Frederik Brandt die Samtgemeindebürgermeisterwahl in Baddeckenstedt gewonnen. Stephan Grenz landet mit 26,3 Prozent auf dem zweiten Platz. Am Ende der Liste steht Gerhard Schrader mit 6,3 Prozent. Die Zahlen stammen von der Kommune, Stand 13. September 2026, 21:08 Uhr.
71,8 Prozent der Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab. Weil Brandt die absolute Mehrheit von über 50 Prozent erreichte, ist eine Stichwahl nicht nötig: Er übernimmt direkt das Amt des Samtgemeindebürgermeisters und wird die Samtgemeinde Baddeckenstedt acht Jahre lang führen.
Samtgemeinde einfach erklärt – so läuft dort die Bürgermeisterwahl
Unter einer Samtgemeinde versteht man in Niedersachsen einen Zusammenschluss mehrerer kleinerer Gemeinden zu einer gemeinsamen Verwaltungseinheit, wobei die einzelnen Mitgliedsgemeinden weiterhin selbstständig bleiben. Die Samtgemeinde übernimmt übergeordnete Aufgaben wie die Trägerschaft von Grundschulen oder die Unterhaltung gemeinsamer Sportstätten. Der Samtgemeindebürgermeister wird direkt von allen Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde gewählt und übt sein Amt hauptamtlich aus, während die Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden vom jeweiligen Rat gewählt werden und ehrenamtlich tätig sind.
Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die vorläufigen Ergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Verbindlich ist allein das endgültige amtliche Ergebnis.

