Brutzeit: Samtgemeinde weist auf Leinenpflicht hin

Bei Zuwiderhandlung drohen hohe Geldbußen.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: regionalHeute.de

Sickte. Die Samtgemeindeverwaltung informiert in einer Pressemitteilung über die Brutzeit und die Leinenpflicht für Hunde. Diese gilt vom 1. April bis zum 15. Juli.



Die Samtgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass gemäß dem Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung, Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit) in der freien Landschaft an der Leine zu führen sind.

Hohe Geldbußen drohen


Verstöße gegen die Anleinpflicht können gemäß diesem Gesetz mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden. In einer anderen Ankündigung hat die Samtgemeinde auf Ruhezeiten in der Gartenpflege hingewiesen. Mehr dazu lesen Sie hier.


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