Ab wann gilt ein Hund als gefährlich?

Bei den zuletzt veröffentlichten Statistiken zum Thema Hundesteuer kam diese Frage auf. regionalHeute.de hakt nach.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. In den vergangenen Wochen veröffentlichten wir Statistiken zur Hundehaltung in einigen Kommunen unseres Berichterstattungsgebietes. Bei diesen Recherchen kam auch das Thema Hundesteuer auf und schnell wird klar, wenn der Hund "gefährlich" ist, muss tiefer in die Tasche gegriffen werden. Doch ab wann gilt in Niedersachsen ein Hund als "gefährlich"? regionalHeute.de hakt nach.


In Niedersachsen regelt das Hundegesetz die Problematik zunächst so, dass Fachbehörden jedem Hinweis nachgehen müssen, dass ein Hund aggressiv sei oder sogar so gezüchtet werde. Ein solcher Hund hat andere Lebewesen gebissen oder eine "über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe" gezeigt, wie es im Gesetz heißt. Geht tatsächlich eine Gefahr vom Hund aus, wird dieser entsprechend eingestuft. Anders als in anderen Bundesländern gelten in Niedersachsen aber keine "Rassenlisten", nach denen gewisse Hunderassen von vorneherein als gefährlich gelten.


Beim Thema Beißen gibt es allerdings auch Ausnahmen, wie aus der Seite kleintierverhalten.eu hervorgeht. Hierzu zählt etwa ein natürliches Verhalten, was allerdings nachgewiesen werden muss. Wachhunde oder Hunde der Exekutive haben sozusagen eine "Lizenz zum Beißen", da sie im Rahmen ihrer jeweiligen dienstlichen Bestimmung handeln. Und Mäuse oder anderes Kleingetier haben Pech gehabt, wenn sie von Fiffi gebissen werden. Da wird vonseiten des Gesetzgebers ein Auge zugedrückt. Bei anderen Tieren, wie Schafe, reicht ein Vorfall und der Besitzer darf zukünftig tiefer in die Tasche greifen. Beim Menschen genügt ein Biss, damit der Hund geprüft wird. Bei mehreren Bissen kann der Hund direkt und ohne Prüfung als gefährlich eingestuft werden.

Was man als Halter beachten muss


Wer genügend Kleingeld hat und so einen Hund halten möchte, dem sei gesagt, dass er dafür eine Erlaubnis benötigt. Dazu benötigt es der Volljährigkeit, Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung des Halters. Ferner muss eine praktische Sachkundeprüfung vom Halter und Hund bestanden werden. Außerdem muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden, gerade für Schäden, die durch einen Hund verursacht worden, der älter als sechs Monate ist. Jeder Halter muss seinen Hund obendrein gebührenpflichtig beim Zentralen Hunderegister anmelden. Abseits des eigenen Grundstücks gilt für gefährliche Hunde in Niedersachsen zudem eine generelle Leinen- und Maulkorbpflicht.


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