Volkswagen hat sich auch auf Grund des VW-Gesetzes zu einem weltweit angesehenen und äußerst erfolgreichsten Unternehmen entwickelt. Mit diesen Worten bekräftigte heute der Vorsitzende der niedersächsischen CDU-Landtagsfraktion, Björn Thümler, erneut die Bedeutung des VW-Gesetzes im Niedersächsischen Landtag.
Mit Blick auf die EU-Klage gegen das Gesetz erklärte Thümler: „Das VW-Gesetz ist seit seiner Novellierung im Jahr 2008 EU-konform. Die im VW-Gesetz geregelte qualifizierte Sperrminorität, die von der EU-Kommission gerügt wird, ist im deutschen Aktienrecht üblich.“ Es sei daher nicht nachvollziehbar, so Thümler, warum die EU in Zeiten wirtschaftlicher Krisen einem Unternehmen Knüppel zwischen die Beine werfe, dass für Stabilität auch in Europa sorge.
„Niedersachsens Politik kann und wird nicht einfach zusehen, wie die EU-Kommission eine tragende Wand im VW-Gebäude einreißt. Wir stehen im Kampf für den Erhalt des VW-Gesetzes an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“, versicherte der CDU-Fraktionschef.
„Dass bei diesem Thema eine über viele Fraktionen sowie politische und gesellschaftliche Ebenen reichende Mehrheit gefunden wurde, zeigt, dass außer der EU niemand ein Problem mit Volkswagen hat. Für uns in Niedersachsen ist das VW-Gesetz nicht verhandelbar“, so Thümler abschließend.
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