Die Linke fragt nach Position von Justizminister Busemann zur Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität




Mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung will Die Linke im Landtag die Haltung von Justizminister Bernd Busemann (CDU) zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität klären. Hintergrund: Laut der Zeitung „Wirtschaftswoche“ haben die Justizminister der Länder auf ihrer Konferenz am 15. November eine Initiative zur wirksameren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität ergriffen. Dabei geht es darum, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen, so dass in Zukunft nicht nur natürliche Personen sondern auch Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person strafrechtlich wegen ihres Handelns zur Verantwortung gezogen werden können. Den Landesjustizministern geht es weiter darum, Hinweisgeber aus kriminell geführten Unternehmen, so genannte „Whistleblower“, rechtlich besser zu schützen. Außerdem soll das Abschöpfen von Vermögen bei betrügerischen Unternehmen erleichtert werden, unlautere Gewinnabsprachen sollen wirksamer verfolgt werden können und die vorsätzliche Verletzung kaufmännischer Sorgfaltspflichten unter Strafe gestellt werden.

„Wir vermuten, dass Bernd Busemann diese Initiative der Justizminister nicht unterstützt hat und wollen deshalb wissen, wie er sich dort positioniert hat“, sagt der justizpolitische Sprecher und Vorsitzende der Linksfraktion, Hans-Henning Adler. „Die Linke hält die Initiative zur besseren Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität für dringend geboten, weil in Deutschland bis auf wenige Ausnahmen eine strafrechtliche Aufarbeitung der Banken- und Finanzkrise bislang ausgeblieben ist“, so Adler weiter. Insbesondere der Verkauf „fauler Finanzprodukte“ in Kenntnis der damit verbundenen Risiken sei strafrechtlich nicht verfolgt worden, obwohl Schäden in Milliardenhöhe angerichtet wurden.


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