Die Linke: "Landesregierung soll „Schuldenbremse“ vom Verfassungsgericht prüfen lassen"




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Dr. Manfred Sohn ( Foto: dielinke-nds.de)



Die Linke im Landtag ist erleichtert, dass die Verankerung eines Kreditaufnahmeverbotes („Schuldenbremse“) in die niedersächsische Landesverfassung in dieser Wahlperiode gescheitert ist. Der haushaltpolitische Sprecher der Fraktion, Dr. Manfred Sohn: „Die CDU/FDP-Koalition hat es nicht geschafft, das Kreditverbot auch noch in der Verfassung festzuschreiben. Eine gute Nachricht für Niedersachsen, denn die sogenannte Schuldenbremse ist in Wahrheit eine Zukunftsbremse – sie nimmt dem Land die Luft zum Atmen; sie behindert notwendige Investitionen in Bildung und Soziales, in das Gesundheitswesen und in die Infrastruktur.“


Sohn forderte die Landesregierung, endlich die ungelösten Probleme für den Landeshaushalt anzugehen. Ministerpräsident McAllister müsse seinen Einfluss auf der Bundesebene geltend machen, um Steuergerechtigkeit herzustellen und für höhere Einnahmen zu sorgen. „Allein die Wiedererhebung einer reformierten Vermögensteuer würde Niedersachsen jedes Jahr Mehreinnahmen von über einer Milliarde Euro ermöglichen.“ Zur Haltung der SPD sagte Sohn, eine Absage an die Verankerung des Kreditverbotes in der Landesverfassung reiche nicht aus: „Die SPD will die ‚Schuldenbremse‘ weiterhin im Grundgesetz verankern. Damit lässt Sie sich die Hintertür offen, diesen Schritt in der kommenden Wahlperiode auch in Niedersachsen zu gehen.“ Allein Die Linke lehne das Kreditaufnahmeverbot in Bund und Ländern ohne Wenn und Aber ab.

Von der Landesregierung fordert Sohn eine Normenkontrollklage vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG), um die Verfassungsmäßigkeit jener Grundgesetz-Artikel zu prüfen, die die Übernahme des Kreditverbotes in der Bundesverfassung für die Länder betreffen. Eine solche Klage wäre nach Ansicht des Verfassungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schneider aussichtsreich, weil diese Regelungen den Lebensnerv des Föderalismus tangierten.


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