Elm-Asse: Grüne kritisieren mangelnden Hochwasserschutz


Bernhard Foitzik, Hilmar Nagel und Lutz Seifert bei der Besichtigung einer Versickerungsanlage. Foto: Bündnis 90/Die Grünen
Bernhard Foitzik, Hilmar Nagel und Lutz Seifert bei der Besichtigung einer Versickerungsanlage. Foto: Bündnis 90/Die Grünen | Foto: privat

Schöppenstedt. Der Samtgemeinderat der Samtgemeinde Elm-Asse hat auf seiner letzten Sitzung die Einführung einer Niederschlagswassergebühr für den Teil der alten Samtgemeinde Asse beschlossen. Die Grünen stimmten diesem Beschluss nicht zu. Das teilt der Ortsverband Elm Asse Fallstein (EAF) von Bündnis 90/Die Grünen mit.


Die Niederschlagswassergebühr ist für die Flächen von denen Regenwasser in den Regenwasserkanal eingeleitet wird zu zahlen. Für die Grüne Samtgemeinderatsfraktion ist die Gebühr für jeden Grundstückeigentümer ein finanzieller Anreiz sich mit der Versickerung auseinander zusetzen. Die Grünen im Samtgemeinderat Elm-Asse konnten aber nicht zustimmen, da unterschiedliche Abflussbeiwerte der jeweiligen Abflussflächen bei der Berechnung der Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt werden. Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden in Deutschland haben Satzungen die unterschiedliche Versiegelungsgrade über unterschiedliche Abflussbeiwerte berücksichtigen. Damit müssen die Anwohner nur für die tatsächlich in den Regenwasserkanal eingeleiteten Wassermengen bezahlen und werden somit für ihre Anstrengungen für die Niederschlagswasserversickerung belohnt.

Eine Versickerung vor Ort ist meistens eine sehr gute Möglichkeit Hochwasserspitzen zu dämpfen, die Gewässer zu entlasten und dabei auch eine Möglichkeit ästhetische Belange zu berücksichtigen. Immer mehr versiegelte Fläche und die starken Abflussspitzen des Oberflächenabflusses führen dazu, dass Überschwemmungen zunehmen, gerade bei zunehmenden Starkregenereignissen.

Samtgemeinde soll Bodengutachten für die Ortschaften erstellen


Bündnis 90/Die Grünen fragen sich warum die Samtgemeinde keine Niederschlagswasserversickerung auf privaten Grundstücken fördert. Die Unterstützung könnte zum Beispiel darin bestehen, dass die Samtgemeinde Bodengutachten für die Ortschaften erstellt und in der Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung und Bemessung von Niederschlagswasserversickerungsanlagen. Auf privaten Grundstücken ist Niederschlagswasserversickerung genehmigungsfrei möglich. So können Niederschlagswasserspitzen bei einem Starkregen begrenzt und damit die Hochwassergefahr für niedriger liegende Ortschaften minimieren werden.

Die Grünen fragen sich auch warum der Landkreis Wolfenbüttel bisher nicht die Niederschlagswasserversickerung von Verkehrsflächen in den Gemeinden unterstützt. Die Versickerung von Niederschlagswasser von Verkehrsflächen ist möglich. Die erforderlichen Unterlagen zur Genehmigung und die baulichen Vorgaben für eine solche Versickerungsanlage sind für die Gemeinde teurer als das Niederschlagswasser gleich in den Regenwasserkanal zu leiten.

Noch großes Verbesserungspotential


Für den Hochwasserschutz muss versucht werden das Oberflächenwasser in der Fläche zurückzuhalten und dies ist mit einer Förderung von naturnaher Regenwasserbewirtschaftung und Maßnahmen, die vor den Folgen von Starkregen schützen, möglich. Beim Thema Hochwasserschutz gibt es noch großes Verbesserungspotential. Eine Zusammenarbeit aller Verwaltungen scheint hier angebracht.


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