Erinnerung zur Silvesternacht – Kein Feuerwerk vor Fachwerk




[image=5e1764c4785549ede64cce1a]Auch zum Jahreswechsel 2011/2012 heißt es wieder: Kein Feuerwerk in der Wolfenbütteler Innenstadt! So besagt es das Sprengstoffgesetz, in welchem das Verbot des Zündens von Feuerwerkskörpern in der Nähe von Fachwerkhäusern verankert ist.

Die Regelung gilt seit dem 1. Oktober 2010. Und nicht nur Innenstädte sind betroffen. „Auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reetdachhäusern ist verboten“, steht im Gesetz zu lesen. Und das gilt nicht nur rund um Silvester, sondern ganzjährig.

Für die Innenstadt Wolfenbüttels mit ihrer überwiegend aus Fachwerkbauten bestehenden Bausubstanz geht eine verstärkte Gefahr durch Silvesterfeuerwerk aus. Nach den gesetzlichen Maßgaben bedeutet dies ein Verbot des Silvesterfeuerwerks in der gesamten Innenstadt einschließlich der August- und Juliusstadt. Auch im übrigen Stadtgebiet ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Fachwerkbauten nicht zulässig.

Auch wenn es schwierig ist, das Verbot zu überwachen, appelliert die Stadtverwaltung an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Jeder muss sich darüber im Klaren sein, dass er haftungsrechtlich belangt werden kann, wenn durch sein Feuerwerk ein Brand entsteht. 2010 haben sich die Wolfenbütteler das Verbot zu Herzen genommen. Die Verwaltung erreichte nicht eine Meldung, dass jemand in der Wolfenbütteler Innenstadt gegen das Gesetz verstoßen hat.


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