Samtgemeinde Elm-Asse. Die Samtgemeinde Elm-Asse weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie Fachwerkhäusern verboten ist.
Besondere Rücksichtnahme sei in der Nähe von Gewerbegebieten, in denen gefährliche Stoffe lagern können und Tankstellen geboten. Ebenso sei in Niedersachsen die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten.
Zudem sollten Feuerwerkskörper eine CE-Kennzeichnung, einen amtliche Zulassungsnummer und eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache haben. Nach dem Zünden sei vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Die Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden. Feuerwerkskörper sollten niemals von Balkonen und aus Wohnhausfenstern gezündet oder heruntergeworfen werden. Darüber hinaus dürfe mit den Feuerwerkskörpern nichtauf Menschen oder Tiere gezielt werden. „Blindgänger“ sollten nicht erneut gezündet werden.
In Notfällen (Verletzungen und Brände) sollte sofort die Feuerwehr oder den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigt werden. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände sollten bereits im Vorfeld von Balkonen und Terrassen entfernt werden. Ebenso sollten Fenster und Türen geschlossen gehalten werden.
Außerdem müsse der Restmüll nach der Knallerei ordentlich entsorgt werden und dürfe nicht auf der Straße liegen gelassen werden.
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