Frank Oesterhelweg: "Grünes Naturzugangsgesetz dokumentiert verqueres Verhältnis zu Privateigentum"

von Marc Angerstein




Der Wolfenbütteler CDU-Landtagsabgeordnete Frank Oesterhelweg hat den Grünen-Gesetzentwurf über ein „Naturzugangsgesetz“ als „Schildbürgerstreich erster Güte“ bezeichnet.

„Der Sinn dieses Gesetzentwurfes will sich einem einfach nicht erschließen: Nach geltender Rechtslage ist das Betreten von Wäldern und ungenutzten Flächen zur Erholung bereits geregelt und jedermann gestattet. Niedersachsens Wälder spielen eine herausragende Rolle für den Natur- und Klimaschutz – ebenso als Rohstofflieferant und Wirtschaftsfaktor.“ Was laut Oesterhelweg mit einem „Naturzugangsgesetz“ hingegen definitiv erreicht würde, seien unnötiger Bürokratieaufwand und immense Kosten sowie nicht vertretbare Eingriffe in Eigentumsrechte.

Für den CDU-Politiker hätten sich die geltende Betretensregelungen in Niedersachsen bewährt. „Sie bilden einen guten Kompromiss zwischen den unterschiedlichen gesellschaftlichen Interessen. Der Gesetzentwurf der Grünen sorgt nicht für einen freizügigeren Zugang der Menschen in Niedersachsens Wälder, sondern dokumentiert die verquere Einstellung der Grünen zu Privateigentum.“ Die Rechte der Grundeigentümer würden in Nebensätzen abgehandelt und als störend dargestellt. „Grundeigentum verpflichtet und die Erholung der Menschen in der Natur muss in bisherigen Umfang weiter möglich bleiben. Wer aber weiß, wie Privatwaldbesitzer seit Generationen ihre Waldbestände hegen und pflegen, kann deren berechtigten Interessen nicht einfach als lästig abtun.“

Oesterhelweg erinnerte daran, dass auch Niedersachsens Nordseestrände von jedem Bürger zur Erholung betreten werden können. Lediglich für kommerzielle Zwecke würden Gebühren erhoben, von denen das Land fünf Prozent einbehalte. „Die Grünen sollten den betroffenen Kommunen erklären, wer für die Reinigung und Kontrolle der Strände aufkommen sollte – ihr Gesetzentwurf lässt nämlich auch diese Frage offen.“


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