Freie Wohlfahrtspflege: Wohlfahrtsgesetz muss soziale Arbeit absichern




Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (LAG FW) in Niedersachsen fordert die strukturelle Gleichstellung der Wohlfahrtsverbände gegenüber anderen Begünstigten, sogenannten Destinatären, der Glückspielabgaben. „Wir unterstützen die von der Fraktion der SPD in den Landtag eingebrachte Entschließung, mit dem Ziel ein Gesetz zur Sicherung und Förderung der Wohlfahrtspflege zu entwickeln und zu beschließen“, betont der Vorsitzende der LAG FW Rifat Fersahoglu‐Weber.

Die Mitgliedsverbände der Freien Wohlfahrtspflege, Arbeiterwohlfahrt (AWO), Caritas (CV), Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Diakonie (DW), Jüdische Wohlfahrt und der Paritätische (PN), begrüßen dass mit dem Niedersächsischen Sportfördergesetz eine nachhaltige Sicherung der Aufgabenwahrnehmung und der unbürokratischen Abwicklung der Sportförderung sichergestellt wird. „Das Sportfördergesetz muss Vorbild für ein Gesetz zur Förderung der Wohlfahrtspflege sein“, beschreibt Fersahoglu‐Weber. Die Wohlfahrtspflege hat in Niedersachsen rund 230.000 hauptberuflich Beschäftigte und betreibt rund 6.000 gemeinwohlorientierte Einrichtungen.

„Leider ist die strukturelle Gleichstellung der Wohlfahrtspflege bisher nicht gewährleistet. Die Freie Wohlfahrtspflege braucht Planungssicherheit, wie der Sport, für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben“, sagt Fersahoglu‐Weber. Die von der SPD in den Landtag eingebrachte Entschließung soll in der aktuellen Plenumswoche zur Abstimmung gestellt werden. „Wir appellieren an alle im Niedersächsischen Landtag vertretenden Parteien, der vorliegenden Entschließung zuzustimmen und sich damit klar zur Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen zu bekennen“, sagt Fersahoglu‐Weber abschließend.


mehr News aus Wolfenbüttel


Themen zu diesem Artikel


DRK Wolfenbüttel DRK SPD SPD Wolfenbüttel