"Gaffen" soll strafbar werden


Unfall, A395, Foto: aktuell 24 (MD)
Unfall, A395, Foto: aktuell 24 (MD) | Foto: aktuell 24 (MD)



Region. Trümmerteile, verletzte Menschen und daneben Leute die Fotos mit ihren Smartphones schießen – kein Einzelfall nach einem schweren Unfall und bisher legal. Die Landesregierung will Gaffen nun unter Strafe stellen. Am Dienstag hat das Kabinett eine entsprechende Bundesratsinitiative beschlossen, berichtet der NDR.

"Künftig wird es schon ausreichen, dass Rettungskräfte an Unfallstellen behindert werden, auch wenn keine Gewalt im Spiel ist", wird Innenminister Pistorius vom NDR zitiert. Auch das Fotografieren zum Beispiel von verstorbenen Personen an Unfallstellen soll in Zukunft strafbar sein. Laut dem Gesetzesentwurf könnten Geld- und sogar Haftstrafen drohen. Wolfgang Klages, Pressesprecher Polizei Braunschweig, sagte, dass er die neuen Regelungen prinzipiell durchaus begrüßen würde. Dennoch stelle sich die Frage, wie die Einsatzkräfte gerade bei Unfällen auf der Autobahn die Strafverfolgung übernehmen sollten.

Schwierige Strafverfolgung


"Erstmal ist es gefährlich wenn es dort kracht, da haben sich die Einsatzkräfte um andere Dinge zu kümmern. Es müssen die Verletzten versorgt werden und darauf geachtet werden, dass sich keine Folgeunfälle ereignen." In der Vergangenheit habe man feststellen müssen, dass es nur in sehr wenigen Fällen gelungen sei, Gaffer tatsächlich auch mit Personalien festzustellen. Im Stadtgebiet von Braunschweig sehe die Sache schon etwas anders aus. Hier könnten die neuen Regelungen durchaus Sinn ergeben, findet Klages. Er verweist auf einen Fall aus dem Jahr 2014. Hier hatten Passanten in der Spinnerstraße fortwährend Blutlachen, Trümmerteile und einen schwerverletzten Motorradfahrer auf der Straße begutachtet und fotografiert.

Damals habe man zwar Platzverweise aussprechen können, aber keine weitere Handhabe gehabt. "Von den Wegweisungen der Beamten betroffen waren vor allem Eltern, die mit ihren Kindern an der Hand zur Unfallstelle gekommen waren und Handybesitzer, die die notärztliche Erstversorgung des Verletzten hautnah fotografieren wollten", erzählt Klages. Ein Mann habe sogar kurzzeitig ein Trümmerteil eingesteckt und als Souvenir mitnehmen wollen. "Wenn es für solchen Fällen eine klare gesetzliche Grundlage gäbe, dann würde das schon Sinn machen", so der Polizeisprecher. Wie verwerflich solche Taten aus moralischer Sicht seien, dies stünde auf einem ganz anderen Blatt.

Vorfälle in Wolfenbüttel?


Auch Frank Oppermann, Pressesprecher der Polizei Wolfenbüttel, betont, dass so ein Gesetz "nicht das schlechteste" sei, gerade dann, wenn Passanten den Einweisungen der Polizei nicht Folge leisten würden. Schaulustige könnten dann generell durchaus zu einem Problem werden, wenn sie Einsatzkräfte behindern oder mit ihren Fotos die Privatsphäre von Verletzten Personen verletzen. In Wolfenbüttel habe es dieses Problem aber bislang nicht wirklich gegeben, so Frank Oppermann.


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