GDL: “Ohne Trennung von Netz und Betrieb kein fairer Wettbewerb möglich”


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Das Gutachten der Monopolkommission zum Wettbewerb auf dem Eisenbahnverkehrsmarkt habe die Auffassung der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bestätigt: Aufgrund der fehlenden Trennung von Infrastruktur- und Transportgesellschaften der Deutschen Bahn (DB) bestünden erhebliche Wettbewerbsdefizite auf dem deutschen Schienennetz.

Das beträfe sowohl den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur als auch die Versorgung mit Bahnstrom. „Dabei kann man der DB nicht einmal ankreiden, dass sie die politischen Rahmenbedingungen ausnutzt. Im öffentlichen Interesse ist dies aber nicht“, so der GDL-Bundesvorsitzende Claus Weselsky.

„Die Beschäftigten bekommen die Wettbewerbsdefizite hautnah zu spüren“, so Weselsky. Die Konkurrenten der DB versuchen aus seiner Sicht die Wettbewerbsnachteile durch niedrigere Lohnkosten des Fahrpersonals auszugleichen. Dadurch sei auch die derzeitige Eskalation des Tarifkonflikts im Schienenpersonennahverkehr entstanden. Weselsky: „Der Wettbewerb darf aber nicht länger zu Lasten der Beschäftigten geführt werden.“ Deshalb fordert die GDL von der Politik schon seit langem, dass die Unabhängigkeit der Eisenbahninfrastrukturunternehmen sichergestellt und somit ein tatsächlicher diskriminierungsfreier Zugang zu gleichen Bedingungen gewährt wird. „Das geht am Besten mit einer vollständigen Abtrennung des Netzes von der DB“, so Weselsky.

Keinesfalls teile die GDL die Auffassung der Monopolkommission zur Kapitalprivatisierung der DB-Transportgesellschaften. „Wer dem Börsengang in solchen Zeiten der weltweiten Finanzkrise das Wort redet, hat scheinbar überhaupt nichts begriffen“, so Weselsky und weiter: „Überhaupt muss Schluss sein mit der Verscherbelung von staatlichen Unternehmen. Die Erfahrung der vergangenen Jahre zeigt ganz deutlich, dass Großaktionäre, vor allem Großbanken und Hedge-Fonds, eine maßgebliche Mitschuld an der aktuellen Finanz- und Schuldenkrise haben.“

Von den Vorschlägen der Monopolkommission zur Verlagerung hoheitlicher Aufgaben, also Aufgaben zur Gewährleistung der Eisenbahnsicherheit auf privatwirtschaftliche Stellen, hält die GDL überhaupt nichts. „Die angeblichen Hindernisse bei der Durchführung effizienter Verkehre dienen nur einem, und zwar der Gewährleistung von Eisenbahnsicherheit. Von daher sind die Kompetenzen des Eisenbahnbundesamtes (EBA) eher noch zu stärken“, so Weselsky. Und weiter: „Vor allem muss Schluss sein mit der politisch motivierten Rasenmähermethode des Personalabbaus im Öffentlichen Dienst, von dem auch das EBA betroffen ist. Und anschließend beklagt man sich, dass die übertragenen Aufgaben nur schwer zu erfüllen sind.“ Die GDL ist der Auffassung, dass beispielsweise Aufgaben, wie die Überwachung der Einhaltung der Fahrgastrechte durch das EBA, tatsächlich hinterfragt und auf Dritte verlagert werden können, aber keinesfalls hoheitliche Aufgaben.


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