Denkte – Am 13. September 2026 sind in Niedersachsen die Kommunalwahlen. Neu gewählt werden dabei neben Bürgermeistern und Landräten unter anderem auch die Mitglieder von Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen sowie Stadtbezirksräten und Ortsräten. Auch in der Gemeinde Denkte sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Stimme für die Wahl eines neuen Gemeinderats abzugeben.
Wählergruppen gewannen die Gemeinderatswahl in Denkte 2021 vor dem Einzelbewerber
Die Gemeinderatswahl 2021 in der Gemeinde Denkte gewannen die Wählergruppen mit 89,9 Prozent der Stimmen. Den zweiten Platz sicherte sich der Einzelbewerber mit 10,1 Prozent. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,1 Prozent.
Stadt- und Gemeinderäte in Niedersachsen: Aufgaben, Größe und Wahlperiode
Je größer eine Stadt oder Gemeinde, desto mehr Mitglieder zählt ihr Stadt- oder Gemeinderat – die Anzahl richtet sich nach der Einwohnerzahl. Sie reicht von sechs Ratsmitgliedern in kleinen Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern bis zu 66 in Städten mit mehr als 600.000 Einwohnern. Als zentrales Entscheidungsgremium beschließt der Rat über den Haushalt, wichtige Investitionen, Bebauungspläne und andere kommunale Angelegenheiten, kontrolliert die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung und wird für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählt.
Samtgemeinden in Niedersachsen: eine Gemeindeform mit Besonderheiten
Als Samtgemeinde bezeichnet man in Niedersachsen einen Verband, in dem sich mehrere kleinere Gemeinden zu einer gemeinsamen Verwaltungseinheit zusammenschließen, ohne dabei ihre Eigenständigkeit zu verlieren. Übergeordnete Aufgaben wie die Trägerschaft von Grundschulen oder die Unterhaltung gemeinsamer Sportstätten übernimmt die Samtgemeinde zentral.
Bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 wählen Bürgerinnen und Bürger in Samtgemeinden auf zwei Ebenen: den Rat ihrer Mitgliedsgemeinde und den Samtgemeinderat. Der Rat der Mitgliedsgemeinde entscheidet als eigenständiges Vertretungsorgan über örtliche Angelegenheiten, soweit diese nicht auf die Samtgemeinde übertragen wurden. Der Samtgemeinderat vertritt hingegen die gesamte Samtgemeinde und beschließt über deren gemeinschaftliche Angelegenheiten.
So funktioniert das Wahlsystem bei Stadt- und Gemeinderatswahlen in Niedersachsen
In Niedersachsen gilt bei Stadt- und Gemeinderatswahlen das Dreistimmenwahlrecht mit den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über drei Stimmen, die entweder gesammelt einer Gesamtliste oder einer einzelnen Kandidatin bzw. einem einzelnen Kandidaten gegeben werden können (Kumulieren). Ebenso lassen sich die Stimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten sowie verschiedene Listen verteilen (Panaschieren). Anschließend werden die Sitze im Rat proportional nach dem Stimmenanteil der Parteien und Wählergemeinschaften vergeben.
Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die amtlichen Endergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

