Ohrum – In Niedersachsen finden am 13. September 2026 die Kommunalwahlen statt. Gewählt werden dabei unter anderem Bürgermeister, Landräte sowie die Mitglieder von Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen, Stadtbezirksräten und Ortsräten. Auch in der Gemeinde Ohrum sind die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, einen neuen Gemeinderat zu wählen.
Bei der Gemeinderatswahl 2021 in Ohrum lag SPD vor Wählergruppen und Linken
Bei der Gemeinderatswahl 2021 in der Gemeinde Ohrum erzielte die SPD mit 56,6 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis. Die Wählergruppen folgten mit 40 Prozent auf dem zweiten Platz. Die Linke erreichte 3,5 Prozent und wurde drittstärkste Kraft. Die Wahlbeteiligung lag bei 69,8 Prozent.
Wahlperiode, Größe, Aufgaben: Das Wichtigste zu Stadt- und Gemeinderäten in Niedersachsen
Die Größe des Stadt- oder Gemeinderats bemisst sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Kleine Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern haben sechs Ratsmitglieder, Städte mit mehr als 600.000 Einwohnern bis zu 66. Der Rat gilt als zentrales Entscheidungsgremium einer Kommune: Er beschließt über den Haushalt, wichtige Investitionen, Bebauungspläne und weitere kommunale Angelegenheiten und kontrolliert zudem die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung. Gewählt werden die Ratsmitglieder für eine Wahlperiode von fünf Jahren.
Niedersachsens Samtgemeinden: eine besondere Form der kommunalen Verwaltung
In Niedersachsen gibt es mit der Samtgemeinde eine eigene kommunale Verwaltungsform, in der mehrere kleinere Gemeinden – die Mitgliedsgemeinden – eine gemeinsame Verwaltungseinheit bilden. Die Samtgemeinde kümmert sich dabei um übergeordnete Aufgaben wie die Trägerschaft von Grundschulen oder die Unterhaltung gemeinsamer Sportstätten, während jede Mitgliedsgemeinde weiterhin selbstständig bleibt.
Wer in einer Samtgemeinde wohnt, wählt bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 auf zwei Ebenen: den Rat der Mitgliedsgemeinde und den Samtgemeinderat. Während der Rat der Mitgliedsgemeinde als eigenständiges Vertretungsorgan über örtliche, nicht auf die Samtgemeinde übertragene Angelegenheiten entscheidet, ist der Samtgemeinderat für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der gesamten Samtgemeinde zuständig.
So funktioniert das Wahlsystem bei Stadt- und Gemeinderatswahlen in Niedersachsen
In Niedersachsen gilt bei Stadt- und Gemeinderatswahlen das Dreistimmenwahlrecht mit den Möglichkeiten des Kumulierens und Panaschierens. Jede Wählerin und jeder Wähler verfügt über drei Stimmen, die entweder gesammelt einer Gesamtliste oder einer einzelnen Kandidatin bzw. einem einzelnen Kandidaten gegeben werden können (Kumulieren). Ebenso lassen sich die Stimmen auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten sowie verschiedene Listen verteilen (Panaschieren). Anschließend werden die Sitze im Rat proportional nach dem Stimmenanteil der Parteien und Wählergemeinschaften vergeben.
Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die amtlichen Endergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

