Wittmar – Die Kommunalwahlen in Niedersachsen stehen am 13. September 2026 an. Dabei werden neben Bürgermeistern und Landräten unter anderem auch die Mitglieder von Stadt-, Gemeinde- und Samtgemeinderäten, Kreistagen sowie Stadtbezirksräten und Ortsräten neu bestimmt. Auch die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wittmar sind aufgerufen, ihre Stimme für die Wahl eines neuen Gemeinderats abzugeben.
Bei der Gemeinderatswahl 2021 in Wittmar lagen Wählergruppen vor CDU
Bei der Gemeinderatswahl 2021 in der Gemeinde Wittmar erzielten die Wählergruppen mit 81,1 Prozent der Stimmen das beste Ergebnis. Die CDU folgte mit 18,9 Prozent auf dem zweiten Platz. Die Wahlbeteiligung lag bei 63 Prozent.
Zuständigkeiten, Größe, Amtszeit: Wissenswertes über Stadt- und Gemeinderäte in Niedersachsen
Die Anzahl der Ratsmitglieder hängt von der Größe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ab und orientiert sich an der Einwohnerzahl. In kleinen Gemeinden mit bis zu 500 Einwohnern sitzen sechs Ratsmitglieder, in Städten mit mehr als 600.000 Einwohnern bis zu 66. Als zentrales Entscheidungsgremium einer Kommune entscheidet der Rat über den Haushalt, wichtige Investitionen, Bebauungspläne und andere kommunale Angelegenheiten und überwacht die Arbeit des Bürgermeisters und der Verwaltung. Die Wahlperiode der Ratsmitglieder umfasst fünf Jahre.
Niedersachsens Samtgemeinden: eine besondere Form der kommunalen Verwaltung
In Niedersachsen gibt es mit der Samtgemeinde eine eigene kommunale Verwaltungsform, in der mehrere kleinere Gemeinden – die Mitgliedsgemeinden – eine gemeinsame Verwaltungseinheit bilden. Die Samtgemeinde kümmert sich dabei um übergeordnete Aufgaben wie die Trägerschaft von Grundschulen oder die Unterhaltung gemeinsamer Sportstätten, während jede Mitgliedsgemeinde weiterhin selbstständig bleibt.
Wer in einer Samtgemeinde wohnt, wählt bei der Kommunalwahl am 13. September 2026 auf zwei Ebenen: den Rat der Mitgliedsgemeinde und den Samtgemeinderat. Während der Rat der Mitgliedsgemeinde als eigenständiges Vertretungsorgan über örtliche, nicht auf die Samtgemeinde übertragene Angelegenheiten entscheidet, ist der Samtgemeinderat für die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der gesamten Samtgemeinde zuständig.
Verständlich erklärt: das Wahlsystem bei Stadt- und Gemeinderatswahlen in Niedersachsen
Niedersachsens Stadt- und Gemeinderatswahlen folgen dem Dreistimmenwahlrecht mit der Option des Kumulierens und Panaschierens. Jede Wählerin und jeder Wähler hat drei Stimmen, die sich entweder komplett auf eine Gesamtliste oder eine einzelne Kandidatin bzw. einen einzelnen Kandidaten bündeln lassen (Kumulieren) oder auf mehrere Kandidatinnen und Kandidaten sowie verschiedene Listen verteilen lassen (Panaschieren). Die Sitzverteilung im Rat richtet sich proportional nach dem jeweiligen Stimmenanteil der Parteien und Wählergemeinschaften.
Bei den Daten in diesem Text handelt es sich um die amtlichen Endergebnisse aus offiziellen Quellen. Diese sind: Wahlergebnisse 2026: Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und Recherchen des IPPEN.MEDIA Datenjournalismus-Teams. Historische Daten: Recherchen und Aufbereitungen des Datenjournalismus-Teams sowie Daten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen und Kommunen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.

