Grabstellen werden abgeräumt: Diese Jahrgänge sind nun dran

Eine Mitteilung an die Hinterbliebenen erfolgt nicht, wenn das Nutzungsrecht abläuft - man muss sich selbst informieren.

Symbolfoto.
Symbolfoto. | Foto: Pixabay

Wolfenbüttel. Die Stadtverwaltung informiert in einer Pressemitteilung über die Nutzungsrechte an Grabstellen auf den Friedhöfen an der Lindener Straße sowie in Salzdahlum und Linden - auch, welche Grabstellen nun abgeräumt werden.



Die Nutzungsrechte der in Anspruch genommenen und der unbelegten Wahlgrabstellen und Urnenwahlgrabstellen entsprechend der ausgestellten Urkunden laufen nach 30 Jahren, 25 Jahren oder 20 Jahren ab. Nach diesem Zeitpunkt wird über die Grabstätten anderweitig verfügt. Ein Rechtsanspruch auf den Schmuck der Gräber besteht dann nicht mehr. Eine besondere Benachrichtigung der Verfügungsberechtigten über den Zeitpunkt des Ablaufs der Nutzungsrechte erfolgt nicht.

Selbst informieren


Sofern die Ablauffristen der Gräber nicht bekannt sind, wird empfohlen, bei der Stadt Wolfenbüttel - Grünflächenamt - Auskunft einzuholen. Wird eine Verlängerung des Nutzungsrechts gewünscht, so ist die Stadt Wolfenbüttel, - Grünflächenamt-, Lindener Straße 10, 38300 Wolfenbüttel, Telefon 05331 86-168 oder 05331 86-169, möglichst frühzeitig, spätestens aber bis zum Tage der Ablauffrist zu benachrichtigen.

Hier ist das Nutzungsrecht erloschen


Das Nutzungsrecht für im Jahr 1998 belegte Reihengrabstellen und im Jahr 2003 belegte Urnenreihenstellen endete im Jahr 2023, das Nutzungsrecht für im Jahr 1999 belegte Reihengrabstellen und im Jahr 2004 belegte Urnenreihenstellen endete im Jahr 2024. Das Abräumen der betreffenden Grabstellen erfolgt ab Juli 2025. Ein Rechtsanspruch auf dann noch vorhandenen Grabschmuck besteht nicht. Eine besondere Benachrichtigung der Verfügungsberechtigten über den Zeitpunkt des Ablaufs der Nutzungsrechte erfolgt nicht.

Für Gräber, deren Unterhaltung vernachlässigt ist, werden die Verfügungsberechtigten aufgefordert, diese umgehend, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.