Kreis Wolfenbüttel. Die Grünen sind sich sicher, dass eine 100-prozentige Umstellung auf erneuerbare Energien unvermeidbar ist, da die fossilen Energieträger endlich sind und dies schon heute zu Verteuerungen von Kohle, Erdgas und Erdöl führt und außerdem durch die Verbrennung der fossilen Energieträger klimaschädliche CO2-Emissionen entstehen, die zur Klimaerwärmung beitragen.
Windparks an Land und Fotovoltaikanlagen auf jedem geeignetem Hausdach sind Bausteine einer neuen Energieversorgung. Da stellt sich nun die Frage, wie Windparks an Land in der Nähe von Dörfern gebaut werden können möglichst ohne Proteste der betroffenen Bürgerinnen und Bürger die in den Ortschaften leben. Ein Blick in den Landkreis Nordfriesland in Schleswig-Holstein dem nördlichsten Landkreis in Deutschland zeigt, dass dies geht. Die Erklärung ist ganz einfach, die Windparks sind zu über 90 Prozent in Bürgerhand. Im Jahr 2012 wurde eine weitere Fläche von 3300 ha als Eignungsgebiete für die Windnutzung ausgewiesen. Diese Flächen sind sogar zu 100 Prozent in Bürgerhand. Da stellt sich die Frage, wie dies sein kann. Auch dies ist wieder ganz einfach. Die Grundeigentümer und Anwohner gründen schon vor der Ausweisung der Flächen eine Energiegesellschaft.
Diese Vorgehensweise ist hier in unserer Gegend bisher nicht üblich. Bündnis 90/ Die Grünen möchten nun von der Verwaltung prüfen lassen, ob die Kommunen nicht eine Energiegesellschaft gründen dürfen damit hier in Zukunft auch Windparks in Bürgerhand entstehen. Außerdem soll geprüft werden ob die Gründung einer Energiegesellschaft über Fördergelder möglich ist.
Lutz Seifert, Gemeinderatsmitglied der Gemeinde Vahlberg, sagt: „Der Wind gehört doch nicht dem Landeigentümer dessen Flächen in einem Windvorranggebiet liegen. Der Wind gehört allen. Aus diesem Grunde sollen auch alle betroffenen Bürger die Vorteile eines Windparks vor der Haustür nutzen können, wie z.B. günstigeren Strom und eine Gewinnbeteiligung, und nicht nur die Nachteile, wie z.B. die Veränderung der Landschaft, hinnehmen müssen.“
Aus der Gründung einer Energiegesellschaft in Bürgerhand ergeben sich neue Möglichkeiten Einfluss auf den Windpark zu nehmen. So können auch andere Ideen umgesetzt werden, die ansonsten meist wegen der Gewinnoptimierung des Windparks durch die Gesellschafter nicht berücksichtigt werden. Landschaftsgestalterische Aspekte könnten so z.B. bei der Anlage der Windparks einfließen oder auch der Wunsch von Bürgerinnen und Bürgern einen größeren Abstand zu Ortschaften einzuhalten. Auch wäre es möglich in Ortsnähe kleinere Windanlagen und erst mit steigenden Abstand zu einer Ortschaft höhere Windanlagen aufzustellen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Viele Wünsche der betroffenen Bürgerinnen und Bürger der Ortschaften können berücksichtigt werden. Die Akzeptanz des Windparks in der Bevölkerung steigt enorm. Lutz Seifert sagt dazu:“ Im Landkreis Nordfriesland gibt es Gemeinden, die schon große Windparks um ihre Ortschaft haben und die weitere Gebiete für weitere Windkraftanlagen angemeldet haben und dies ohne Proteste der Bevölkerung.“
Da der Firmensitz eines solchen Bürgerwindparks eigentlich immer in der Ortschaft, wo der Windpark errichtet wird, ist, bleibt die Gewerbesteuer zu 100 Prozent bei der Gemeinde. Da aber auch viele Gesellschafter des Windparks in der Gemeinde wohnen erhöht sich auch die Einnahmen der Bürgerinnen und Bürger und auch wieder die Steuereinnahmen der Gemeinde, da diese Einnahmen versteuert werden müssen. Bei einer direkten Beteiligung der Kommunen an der Energiegesellschaft sind die Kommunen sogar direkt an den Gewinnen beteiligt. Die heute angespannte Haushaltslage vieler Kommunen wird sich durch einen Bürgerwindpark spürbar entspannen.
mehr News aus Wolfenbüttel