Grundkurse für Flüchtlingskinder: Umsetzung noch nicht sicher

von Jan Borner


Ob die Kurse nun wirklich eingerichtet werden, steht noch nicht fest. Symbolfoto: Anke Donner
Ob die Kurse nun wirklich eingerichtet werden, steht noch nicht fest. Symbolfoto: Anke Donner



Wolfenbüttel. Um Flüchtlingskindern einen leichteren Einstieg in die Schule zu ermöglichen und die Schulen zu entlasten, hatte die SPD-Kreistagsfraktion die Einrichtung von sechswöchigen Basiskursen zum grundlegenden Erwerb der deutschen Sprache beantragt. Die Kurse sollen für diejenigen Flüchtlingskinder angeboten werden, die aus Platzmangel nicht in einer regulären Sprachlernklasse aufgenommen werden können. Der Kreistag hat hierfür insgesamt 160.500 Euro mit einem Sperrvermerk in den diesjährigen Haushalt eingestellt. Ob die Kurse nun wirklich eingerichtet werden, steht noch nicht fest.

Wie Falk Hensel, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, erklärte, sollen die Basiskurse nicht nur dem Erwerb von sprachlichen Grundkenntnissen dienen, sondern auch alltagspraktische Kompetenzen vermitteln, die das Einleben in den Schulalltag für die Flüchtlingskinder erleichtern würden. Er erklärte, dass die Verwaltung bereits ermittelt habe, dass für solche Grundkurse im Jahr 2016 Kosten in Höhe von 160.500 Euro anfallen würden. Auch wenn der grundsätzliche Nutzen solcher Kurse im Kreistag allgemein anerkannt wurde, so sprach sich die Gruppe der CDU und FDP in der jüngsten Kreistagssitzung zunächst gegen eine Finanzierung dieser Kurse durch den Landkreis Wolfenbüttel aus. Wie Björn Försterling (FDP) betonte, sei die Finanzierung von Sprachlernklassen nämlich Landesaufgabe und die Kultusministerin habe versichert, dass jeder Antrag auf Einrichtung einer solchen Sprachlernklasse auch genehmigt werde. Deswegen solle es eigentlich für alle Flüchtlingskinder auch genügend Sprachlernklassen geben, sodass die sechswöchigen Grundkurse gar nicht nötig wären.

Trotz der Gegenstimmen von CDU und FDP entschied sich der Kreistag aber mit knapper Mehrheit, die 160.500 Euro bereits mit einem Sperrvermerk in den Haushalt einzustellen. Der tatsächliche Bedarf von den sechswöchigen Grundkursen, sowie das weitere Verfahren soll dann demnächst im Ausschuss für Schule und Sport besprochen werden. Sollten die Grundkurse dann umgesetzt werden, so können die Mittel rechtzeitig durch den Kreistag freigegeben werden.


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