Keine Feier an den „Stillen Tagen“

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An den sogenannten "Stillen Tagen" gelten bestimmte Regelungen. Symbolfoto: Anke Donner
An den sogenannten "Stillen Tagen" gelten bestimmte Regelungen. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel. Laut der Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes gelten an nun folgenden stillen Feiertagen einige Beschränkungen. Am Volkstrauertag am den Sonntag, 13. November und am Totensonntag, Sonntag, 20. November.


Verboten sind an allen drei Tagen Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über die Abgabe von Speisen und Getränken hinausgehen (zum Beispiel Musikdarbietungen, Preisskat und –kegeln) von 5 Uhr morgens an; öffentliche sportliche Veranstaltungen gewerblicher Art; öffentliche sportliche Veranstaltungen nicht gewerblicher Art, sofern sie mit Auf- oder Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder mit Festveranstaltungen verbunden sind; sowie alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Spielhallen dürfen an diesen Feiertagen ebenfalls nicht öffnen.

Am Buß- und Bettag am Mittwoch den 16. November, sind morgens, von 7 bis 11 Uhr, öffentliche Versammlungen und Aufzüge unter freiem Himmel verboten, die nicht mit dem Gottesdienst zusammenhängen oder diesen stören. Spielhallen dürfen ebenfalls von 7 bis 11 Uhr nicht öffnen.

Gottesdienste und Gedenkveranstaltungen


Am heutigen Volkstrauertag finden im Landkreis Wolfenbüttel einige Gedenkveranstaltungen statt. In der Schule Am Teichgarten in Wolfenbüttel findet ab 11 Uhr die "Stunde der Besinnung" statt.

Hornburg: Anlässlich der Gedenkfeier zum Volkstrauertag am Sonntag, dem 13. November 2016, ist der Treffpunkt um 09:15 Uhr am Rathaus. Nach dem Gottesdienst erfolgt die Kranzniederlegung am Ehrenmal auf dem Friedrich-Ebert-Platz.
Schladen: 15 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus der Gemeinde Schladen.
Werlaburgdorf: 9:30 Uhr in der Ev.-luth. Kirche. Anschließend erfolgt eine Ansprache und die Kranzniederlegung.
Gielde: 10:45 Uhr in der Dorfmitte mit anschließender Prozession zum Gottesdienst.Im Anschluss daran wird zum Gedenken der Kriegsopfer beider Weltkriege ein Kranz am Ehrenmal niedergelegt.
Beuchte: 10 Uhr in der Ev.-luth. Kirche. Anschließend erfolgt die Kranzniederlegung auf dem Friedhof.
Wehre: 11 Uhr in der Ev.-luth. Kirche. Anschließend erfolgt die Kranzniederlegung am Ehrenmal.
Isingerode: Kranzniederlegung mit einer kleinen Gedenkfeier am Ehrenmal vor dem Friedhof Isingerode statt. Treffpunkt ist um 09:15 Uhr an der „Alten Schule“.
Apelnstedt: 10.15 Uhr, Ev. Kirche
Dettum: 10.00 Uhr, Ev. Kirche
Erkerode: 12 Uhr Kranzniederlegung am Ehrenmal
Evessen: 10.30 Uhr, Ev. Kirche
Gilzum: 10.00 Uhr, Ehrenmal
Hötzum: 9.30 Uhr, Ev. Kirche
Hachum: 9.30 Uhr, Ehrenmal
Lucklum: 11 Uhr, Ev. Kirche
Mönchevahlberg: 11.00 Uhr, Ev. Kirche
Neuerkerode:10.30 Uhr, Ev. Kirche
Sickte: 10.45 Uhr, Ev. Kirche
Volzum: 11.15 Uhr, Ev. Kirche
Veltheim: 10.15, Ev. Kirche
Weferlingen: 14.30Uhr, Ev. Kirche
Gemeinde Dahlum: Kl. Dahlum 9 Uhr, Gr. Dahlum 10 Uhr
Gemeinde Kneitlingen: Ampleben 9 Uhr, Bansleben 15 Uhr, Eilum 10.30 Uhr
Kneitlingen 10 Uhr,
Stadt Schöppenstedt: Katholische Kirche Schöppenstedt 9.30 Uhr St. Joseph, St. Stephanuskirche 10.15 Uhr. Eitzum 15 Uhr, Sambleben 8.30 Uhr, Schliestedt 10.30 Uhr
Gemeinde Uehrde: Barnstorf 17.00 Uhr (Samstag, den 12.11.2016), Uehrde 11 Uhr, Warle 14 Uhr, Watzum 9.30 Uhr
Gemeinde Vahlberg: Berklingen 10.30 Uhr, Gr. Vahlberg 14.00 Uhr, Kl. Vahlberg 9.30 Uhr
Gemeinde Winnigstedt: (Christuskirche) 10.30 Uhr
Gemeinde Denkte: Groß Denkte 9 Uhr, Klein Denkte 10.45 Uhr
Gemeinde Hedeper:

 Hedeper 10.30 Uhr, Wetzleben 9.30 Uhr
Gemeinde Kissenbrück: Kissenbrück 9 Uhr
Gemeinde Remlingen: Groß Biewende 11 Uhr, Klein Biewende 10 Uhr, Remlingen 10.45 Uhr
Gemeinde Roklum: 9 Uhr
Gemeinde Semmenstedt:

 Semmenstedt 9.30 Uhr
Gemeinde Wittmar: (St. Barbarakirche) 10 Uhr


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