Wolfenbüttel. Die Große Koaltion in Niedersachsen hat nun doch davon Abstand genommen, die Mindestfraktionsgröße auf kommunaler Ebene zu erhöhen. regionalHeute.de hat bei den "kleinen" Parteien im Rat der Stadt nachgefragt, wie sie diese Entscheidung bewerten.
In der Sitzung des Wolfenbütteler Rats am vergangenen Mittwoch hatten CDU und SPD noch den FDP-Antrag, die derzeitige Mindestgröße einer Fraktion von zwei Mitgliedern beizubehalten, mit breiter Mehrheit abgelehnt. Nach einer Pressemitteilung des niedersächsischen Innenministeriums wird die Landesregierung das in der Koalitionsvereinbarung verankerte Vorhaben, die Mindestgröße von Fraktionen in den kommunalen Vertretungen im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) auf drei festzusetzen, nun zunächst nicht weiterverfolgen.
Damit haben die Proteste der FDP, denen sich die Grünen, die Gruppe Linke/Piraten und die AfD in der Ratssitzung angeschlossen hatten, Erfolg gehabt. Es ist bedauerlich, dass die Wolfenbütteler SPD- und CDU-Fraktionen am Mittwoch nicht den Mut hatten, dem FDP-Antrag zu folgen. Die FDP freut sich, dass auf Landesebene in dieser Angelegenheit offensichtlich mehr politischer Sachverstand herrscht, als auf lokaler Ebene. Dieser Vorgang zeigt wieder einmal, dass beide großen Fraktionen sich lieber den politischen Vorgaben der Landesparteien unterordnen, als eigene Positionen zu vertreten.
„Die politische Vielfalt im Land bleibt also erhalten“, sagt der Fraktionsvorsitzende im Rat der Stadt, Rudolf Ordon. Die Folge des von der Großen Koalition in ihrem Koalitionsvertrag ursprünglich geplanten Vorhaben wäre gewesen, dass in kleinen Gemeinderäten Parteien bis zu 25 Prozent der Wählerstimmen gebraucht hätten, um überhaupt eine Fraktion bilden zu können und damit gleichberechtigt an der Ratsarbeit teilzunehmen. Auf Landesebene haben SPD und CDU offenbar in Gesprächen gemerkt, dass ihr Vorhaben ein Angriff auf die Demokratie gewesen wäre“, so Rudolf Ordon, FDP-Fraktionsvorsitzender im Rat der Stadt Wolfenbüttel.
"Jeder Versuch, einen demokratisch entstandenen Status auszuhebeln, wie es aktuell leider an anderer Stelle im Bund und leider auch im Stadtrat erfolgt, entspricht nicht unserem Grundverständnis demokratischer Treue, sondern wird von uns als Angriff auf demokratische Grundwerte gewertet. Dies gilt für das „Eliminieren“ kleiner Fraktionen ebenso wie der öffentliche Entzug eines Stimmrechts in Ausschusssitzungen. Derartige Versuche und Angriffe dürfen niemals dazu führen, dass das Recht auf Meinungsfreiheit und „nicht dem Mainstream entsprechenden“ Positionen beseitigt wird. Hier formale Gründe zu benennen, um eben solche Ziele durchzusetzen, ist lediglich mit dem Ziel verbunden, in aller Ruhe und ungestört von Andersdenkenden, das anhaltende Unglück eine weitere Legislaturperiode fortsetzen zu können.
Die Fraktion der AfD ist gespannt, welche „Neuerungen“ sich die ehemaligen Volksparteien noch einfallen lassen, Kritik gar nicht erst aufkommen zu lassen. An dieser Stelle wendet sich die AfD-Fraktion in allererster Linie an den Herrn Bürgermeister, der augenscheinlich in Sachen „Kritik-Beseitigung“ auch in Wolfenbüttel eine „GroKo“ entdeckt hat. Ihm sei an dieser Stelle gesagt, dass die AfD-Fraktion keinerlei Korrekturen an verfassungsgemäßen Rechten durchgehen lassen wird.
Wenn auch die AfD in Wolfenbüttel nicht von aktuell angedachten und wohl wieder verworfenen Fraktionsmindestgrößen wegen „zu steigernder Effizienz“ betroffen wäre, ist alleine das Andenken dieses undemokratischen Handelns aus unserer Sicht verwerflich. Die, die noch an den Schalthebeln der Macht sitzen, werden sicher weitere Hebel in Bewegung setzen, „ungestört“ zu bleiben. Das gilt es zu verhindern!", meint Klaus-Dieter Heid, Fraktionsvorsitzender der AfD-Fraktion im Rat der Stadt.
"Demokratie lebt von vielfältiger Beteiligung. Durch die Erhöhung der Mindestfraktionsgröße würde das ehrenamtliche Engagement in Kommunalparlamenten an Attraktivität verlieren und für kleine Parteien unter Umständen weitere Personalprobleme verursachen.
Für Kommunalpolitikerinnen und -politiker ohne Fraktionsstatus sind die Gestaltungsmöglichkeiten eingeschränkt. Sie haben kein Stimmrecht in Fachausschüssen, sie dürfen nur in Kreistags-beziehungsweise Ratssitzungen abstimmen. Sie dürfen maximal einem Fachausschuss als beratendes Mitglied angehören, bei allen anderen Ausschüssen sind sie nur als Gast zugelassen und haben kein Rede- oder Antragsrecht. Einzelpersonen können auch keine Akteneinsicht beantragen. Auch Sachkostenzuschüsse, die Fraktionsmitglieder für Ihre ehrenamtliche Arbeit erhalten, wären ausgeschlossen.
Mit einer Änderung der Kommunalverfassung wollten die Landtagsfraktionen der CDU und SPD laut Koalitionsvertrag Kommunalparlamente effektiver machen. Hier würde aber unter dem Deckmantel angeblicher Effektivität die Meinungsvielfalt unterdrückt", erklärt Elke Schmidt, Bündnis90/Die Grünen der Stadtratsfraktion Wolfenbüttel.
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