Kindertagespflege in Wolfenbüttel

von Jan Borner


| Foto: Anke Donner)



Wolfenbüttel. Nicht nur in Zeiten des Kita-Streiks sind Plätze in Krippen und Kinderhorten rar. Aufgrund der begrenzten Kita-Plätze haben viele Eltern auch in streiklosen Zeiten keine andere Möglichkeit als eine Tagespflege für ihr Kind in Anspruch zu nehmen, um Familien- und Berufsleben unter einen Hut zu bringen. Beim Jugendamt Wolfenbüttel können Eltern Antrag auf finanzielle Förderung für die Tagespflege ihrer Kinder beantragen. Wie eine Mutter aus Fümmelse berichtet, soll dies allerdings weitaus schwieriger sein als etwa in Braunschweig.

In einem Leserbrief erklärt eine Mutter aus Fümmelse, die in einer Ganztagsschule arbeitet und sehr ungünstige Arbeitszeiten hat: "In Braunschweig werden alle Tagesmütter pauschal bezahlt, 10 Stunden am Tag stehen den Eltern dort in Sachen Tagesbetreuung zu und dort gibt es anders als hier im Landkreis keine Rechtfertigungspflicht, wann man wie lange bei der Arbeit war."

Unterstützung in Braunschweig


Tatsächlich haben in Braunschweig Eltern das Recht, eine finanzielle Unterstützung für die Tagespflege ihres Kindes zu beantragen, wobei allen gleichermaßen eine tägliche Kinderbetreuung von zehn Stunden zusteht. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, hängt allein von dem Gesamteinkommen des Haushaltes ab, in dem das Kind lebt. Festgesetzt ist das im Formular zum "Entgelttarif für die Kindertagespflege in der Stadt Braunschweig vom 27. Mai 2014". Bei vergleichsweise geringem Einkommen ist es also möglich, dass den Eltern eine Tagespflege von zehn Stunden pro Tag frei zur Verfügung steht, unabhängig davon wie lange die Eltern tatsächlich arbeiten und von zuhause abwesend sind. Für Kinder aus Braunschweig im Kindergartenalter ist die Inanspruchnahme der Kindertagespflege sogar generell entgeltfrei.

Unterstützung in Wolfenbüttel


Im Landkreis Wolfenbüttel hingegen wird die finanzielle Unterstützung der Kindertagespflege nicht nur vom Einkommen der Eltern abhängig gemacht, sondern auch von deren Arbeitszeiten. Es werden nur so viele Stunden pro Tag gefördert, wie die Eltern auch tatsächlich berufs- oder ausbildungsbedingt nicht zu Hause sind. Deshalb braucht es für den Antrag auf Förderung von Kindern in Tagespflege im Landkreis Wolfenbüttel auch eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die täglichen Arbeitszeiten. Je nach Arbeitszeiten der Eltern ist es also durchaus möglich, dass einer Familie in Braunschweig mehr Stunden der Kindertagespflege gefördert werden als einer Familie mit gleichem Einkommen in Wolfenbüttel.


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