Knöllchen-Frust bei Badegästen: Ordnungsamt ahndet Falschparker am Fümmelsee

Der überfüllte Parkplatz führte am Fümmelsee zu Falschparkern entlang der L614. Das Ordnungsamt griff durch.

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Das Ordnungsamt hat am Fümmelsee kontrolliert. Sehr zum Unmut der Badegäste (Archivbild).
Das Ordnungsamt hat am Fümmelsee kontrolliert. Sehr zum Unmut der Badegäste (Archivbild). | Foto: regionalHeute.de

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Wolfenbüttel. Die vergangenen zwei Tage hatten es in sich. Bei Temperaturen über 35 Grad war wohl manch einer froh über einen Sprung ins kühle Nass. Für all jene, die das im Natur- und Familienbad Fümmelsee getan und dafür entlang der L614 geparkt haben, war das jedoch ein teurer Spaß. Das Ordnungsamt hat Falschparker zur Kasse gebeten.



So erreichte die Redaktion von regionalHeute.de ein Hinweis, dass ordentlich Knöllchen verteilt worden seien. 55 Euro waren dafür fällig, dass einige Besucher ihre Fahrzeuge entlang der Landesstraße parkten, weil die Parkkapazitäten des Bads schlichtweg ausgeschöpft waren. "Seit Jahrzehnten ist das, glaube ich, das erste Mal, dass so etwas passiert, eigentlich unglaublich. Da muss man sich fragen, wie viele Menschen weiterhin zum Fümmelsee kommen können, wenn man ein solches Risiko hat, dort keinen Parkplatz zu finden."

Das sagt die Stadt


Der Hinweis des Lesers nahm die Redaktion zum Anlass, bei der Stadt Wolfenbüttel genauer nachzufragen. Wir wollten wissen, wie regelmäßig der Bereich an der L614 kontrolliert wird, wie viele Verwarnungen ausgesprochen wurden und ob es Überlegungen und Gespräche mit dem Wolfenbütteler Schwimmverein gab, um die Parksituation am Fümmelsee an besonders besucherstarken Tagen zu verbessern.

Wie Stadtsprecher Thorsten Raedlein auf Anfrage mitteilt, führt das Ordnungsamt im gesamten Stadtgebiet sowie gezielt an Schwerpunkten Kontrollen durch – sowohl anlassbezogen als auch im Rahmen der regulären Eigenermittlung. Der Bereich entlang der L614 beim Fümmelsee gehöre dabei zu den überwachten Abschnitten.

Zu der genauen Anzahl der ausgesprochenen Verwarnungen sowie den daraus resultierenden Einnahmen macht die Stadt grundsätzlich keine Angaben, heißt es aus dem Rathaus. „Eine zahlenmäßige Aufschlüsselung würde fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass finanzielle Aspekte Motivation für die Kontrollen seien“, erklärt Raedlein. „Unser Ziel dabei ist es nicht, Einnahmen zu erzielen. Vielmehr steht die langfristige Gewährleistung der allgemeinen Verkehrsordnung und Sicherheit im Mittelpunkt. Die Überwachung dient ausschließlich der Prävention und der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.“

Sicherheit geht vor


Gerade bei stark frequentierten Straßenbereichen sei der Überwachungsdruck auch bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen gefordert. Unzulässig abgestellte Fahrzeuge – etwa auf Grünflächen oder an Engpässen – führten immer wieder zu gefährlichen Situationen für alle Verkehrsteilnehmer und erschwerten im Ernstfall die Zufahrt für Rettungskräfte.


„Das ordnungswidrige Parken wird daher unabhängig von den Temperaturen konsequent geahndet“, so der Stadtsprecher weiter. Die Praxis zeige leider, dass die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung in stark frequentierten Bereichen oft nur durch entsprechende Verwarnungs- und Bußgelder durchgesetzt werden könne.

Im Austausch mit dem Schwimmverein


Auf die Frage, ob es Gespräche zwischen der Stadt und dem Wolfenbütteler Schwimmverein über mögliche Lösungen, um die Parksituation zu entspannen, gibt oder gab, sagt Raedlein, dass die Stadt mit dem Wolfenbütteler Schwimmverein in einem „kontinuierlichen und konstruktiven Austausch“ stehe, um die Gesamtsituation vor Ort stetig zu bewerten.

Den Besuchern wird an stark frequentierten Tagen empfohlen, auf alternative Anreisemöglichkeiten auszuweichen: „Der Fümmelsee ist gut an den öffentlichen Personennahverkehr angebunden und auch mit dem Fahrrad sicher und unkompliziert zu erreichen.“

"Ausschlaggebend für das ordnungswidrige Parkverhalten ist und bleibt jedoch das individuelle Fehlverhalten der Fahrzeugführer. Auf dieses Verhalten haben auch der Schwimmverein und die Stadt Wolfenbüttel nur bedingten Einfluss. Umso wichtiger ist es, eine generelle Sensibilisierung für das korrekte Verhalten im Straßenverkehr zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu fördern“, schließt Raedlein ab.

Parken auf dem Grünstreifen


Das Befahren sowie das Parken auf Grünstreifen ist für Kraftfahrer grundsätzlich nicht erlaubt. Fahrzeugführer müssen stattdessen vorgesehene Parkflächen oder den rechten Seitenstreifen nutzen. Wer sein Auto dennoch ordnungswidrig auf einem Grünstreifen abstellt, muss laut Bußgeldkatalog mit einem Bußgeld von mindestens 55 Euro rechnen. Werden durch das falsch geparkte Fahrzeug andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder kommt es dadurch gar zu einem Unfall, erhöht sich das Bußgeld je nach Schwere des Verstoßes auf 70, 80 oder bis zu 100 Euro. (bussgeldrechner.org)

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