Kommunalwahl 2021: Auftakt für die Briefwahl

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich abgeholt werden.

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Symbolfoto | Foto: Marc Angerstein

Wolfenbüttel.Am 12. September 2021 können die Wolfenbüttelerinnen und Wolfenbütteler viele Stimmen abgeben. Im Rahmen der Kommunalwahl werden Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Landrätin oder Landrat, der Rat der Stadt und der Kreistag gewählt. Wer in einem der Wolfenbütteler Ortsteile lebt, kann zudem auch noch den Ortsrat wählen. Schon in den nächsten Tagen fällt der Startschuss für die Briefwahl.


Sollten die jeweiligen Stimmzettel bis dahin vorliegen, geht es am kommenden Montag, 9. August im Briefwahlbüro im Ratssaal des Rathauses los. Dort können Wahlberechtigte die Briefwahlunterlagen beantragen. Wählen darf, wer am 12. September 2021, das 16. Lebensjahr vollendet hat, Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der EU ist und seinen Wohnsitz seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet der Stadt Wolfenbüttel hat. Darüber hinaus dürfen nur diejenigen Personen wählen, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Um die Briefwahlunterlagen zu beantragen, sollte möglichst das Antragsformular (Unterschrift nicht vergessen) auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwendet werden, die Bürgerinnen und Bürger bis zum 22. August 2021 erhalten haben sollten. Der Antrag kann persönlich im Briefwahlbüro, schriftlich bei der Stadt Wolfenbüttel, Wahldienststelle, Stadtmarkt 3-6, 38300 Wolfenbüttel, per Telefax unter 05331 86-7718, im Internet unter www.wahlschein.de/3158037 oder per E-Mail an briefwahl@wolfenbuettel.de gestellt werden. Ein telefonischer Antrag ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

Am besten per Post


Obwohl es auch möglich ist, die Stimme im Briefwahlbüro abzugeben, sollte man sich die Briefwahlunterlagen aufgrund der Corona Situation bevorzugt zuschicken lassen und zu Hause ausfüllen. Das Briefwahlbüro ist montags und donnerstags von 7.30 bis 13 Uhr sowie 14 bis 18 Uhr, dienstags von 7.30 bis 13 Uhr sowie 14 bis 15 Uhr und mittwochs und freitags von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich abgeholt werden. Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragen und/oder abholen will, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Die bevollmächtigte Person muss außerdem versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte beim Empfang der Wahlscheine und Briefwahlunterlagen vertritt. Aufgrund der Vielzahl an verschiedenen Stimmzetteln kann es gegebenenfalls zu Wartezeiten im Briefwahlbüro kommen. Aufgrund der Corona-Einschränkungen sind nicht mehr als zehn Briefwähler gleichzeitig im Wahlraum möglich. Daher werden am Eingang Einlasskarten verteilt, die beim Verlassen des Rathauses wieder abgegeben werden müssen.

Es wird empfohlen, die Lesebrille oder eine Lupe mitzubringen, da aufgrund der Vielzahl der Wahlvorschläge die Stimmzettel zwar sehr groß geworden sind, die Schrift jedoch trotzdem relativ klein ist.

Für Rückfragen ist die Wahldienststelle unter den Rufnummern 05331 86-316 und 86-311 während der angegebenen Öffnungszeiten erreichbar.


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