Landkreis warnt Autofahrer vor Herbsternte

Die Unfallgefahr ist besonders groß - lässt sich aber reduzieren.

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Symbolbild | Foto: Über dts Nachrichtenagentur

Wolfenbüttel. Der Landkreis Wolfenbüttel warnt die Autofahrer in einer Pressemitteilung vor der beginnenden Mais- und Rübenernte. Die Rübenanlieferung in der Zuckerfabrik in Schladen beginnt in der Woche ab dem 1. September, ungefähr zeitgleich beginnt auch die Maisernte.


Konkret warnt der Landkreis davor, dass Straßen verschmutzt sind und Personen auf der Fahrbahn. Während der Ernte müsse zudem mit stehenden oder langsam fahrenden Ernte- und Transportfahrzeugen gerechnet werden, die von der Straße in Feldwege oder Feldausfahrten und umgekehrt einbiegen können. Auch haben die Geräte oft Überbreite und können beim Abbiegen ausschwenken. Gerade bei typischem Herbstwetter mit Nebel, Regen und früh einsetzender Dämmerung seien diese schlecht oder spät zu erkennen, so die Kreisverwaltung. Trotz häufiger Reinigung verbleibe, je nach Witterung, aufgrund der tonigen Böden in der Region ein feiner Schmutzfilm auf der Straße, der durchaus genauso rutschig werden könne wie ein Ölfilm. "Besondere Rücksicht bitten wir auf die Personen zu nehmen, die zu Fuß auf der Straße unterwegs sind, um die Straße abzusichern oder nach Verschmutzungen wieder zu reinigen", so der Landkreis.

Landwirte müssen ihre Hausaufgaben auch machen


Aber auch an die Landwirte wird appelliert: Verschmutzungen seien so schnell wie möglich vom Verursacher zu beseitigen. "Passiert dies nicht, so muss dieser mit einer amtlich angeordneten Reinigungsaktion auf seine Kosten rechnen." Um Ärger zu vermeiden, sollten Landwirte ihre Fahrzeuge vor Verlassen des Ackergrundstückes so weit wie möglich säubern. Bei verzögerter Reinigung seien Landwirte dazu verpflichtet, mit Warnschildern und Warnlampen auf die Fahrbahnverschmutzung aufmerksam zu machen. Bei landwirtschaftlichen Flächen, die sich in Überschwemmungsgebieten befänden, sei grundsätzlich das Lagern von Stoffen, die geeignet sind, den schadlosen Hochwasserabfluss zu beeinträchtigen, verboten und bedürfe einer wasserrechtlichen Genehmigung. "Ausnahme hiervon ist das Zwischenlagern von Zuckerrüben für die Zuckerrübenabfuhr auf den Schlägen", so die Kreisverwaltung. Die Lagerplätze für die Zuckerrüben innerhalb des Überschwemmungsgebietes seien einmalig mit der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel abzustimmen, und die Rübenmieten im Hochwasserfall durch eine Abdeckung gegen Abschwemmen zu sichern.


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