Mit dem Handy auf dem Rad: Zusammenstoß

von polizei-wolfenbuettel


Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, ist auch auf dem Fahrrad verboten. Foto: Polizei
Die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt, ist auch auf dem Fahrrad verboten. Foto: Polizei | Foto: Polizei





Wolfenbüttel. Zwei Schüler sind am Donnerstagmorgen auf ihren Fahrrädern zusammengestoßen und bei dem anschließenden Sturz leicht verletzt worden. Ersten Erkenntnissen zu Folge, waren die beiden ordnungsgemäß auf einem Radweg in Höhe der Jahnstraße unterwegs, als es im Begegnungsverkehr zu dem Zusammenstoß kam. Vermutlich war die 17-jährige Radfahrerin durch die Nutzung ihres Handys während der Fahrt derart abgelenkt, dass sie den entgegenkommenden 14-jährigen Radfahrer übersehen hatte. Der Sachschaden an den Rädern beträgt rund 100 Euro. In diesem Zusammenhang weist die Polizei daraufhin, dass die Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt nicht nur im Auto, sondern auch auf dem Fahrrad verboten ist. Die Nutzung stellt einen Verstoß nach § 23 StVO dar und wird mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro geahndet.


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