Mord in Schandelah: Gerichtshof verwirft Revision

von Alec Pein


Das Urteil gegen den wegen Mordes in einem und versuchten Mordes in zwei Fällen angeklagten Mann ist rechtskräftig. Symbolfoto: Raedlein
Das Urteil gegen den wegen Mordes in einem und versuchten Mordes in zwei Fällen angeklagten Mann ist rechtskräftig. Symbolfoto: Raedlein | Foto: regionalHeute.de



Schandelah/Braunschweig. Wie das Landgericht Braunschweig heute mitteilte, wurde das dort gesprochene Urteil gegen den Mann bestätigt, der im Januar und Februar 2015 im Cremlinger Ortsteil Schandelah drei Menschen attackierte und in der Folge einen von ihnen tötete. Die lebenslängliche Haftstrafe (regionalHeute.de berichtete) wurde auf letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof angefochten, die Revision jedoch verworfen. 

Mit dem Urteil vom 30. November 2011 war der Angeklagte wegen Mordes sowie versuchten Mordes in zwei Fällen - in einem Fall mit "Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung" und einem weiteren mit einer "vollendeten gefährlichen Körperverletzung" - zu lebenslänglicher Haft verurteilt worden. Die Kammer hat zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Verurteilt wurde der Täter auf der Grundlage, dass er sich am 19 Januar 2015 mit zwei späteren Opfern in einer Wohnung aufgehalten habe, das eine Opfer im Schlaf mit einem Messer in den Hals geschnitten und ihm dabei eine tiefe Verletzung zugefügt habe. Jenes Opfer habe jedoch überlebt. Dem zweiten Opfer habe der Täter kurz darauf - ebenfalls im Schlaf - die Kehle durchgeschnitten, woraufhin das Opfer verblutete. Über fünf Wochen später, am 28. Februar 2015, habe der Mann dann in einem Asylbewerberheim an der Tür eines Mitbewohners geklingelt und diesen mit dem Tatmesser töten wollen. Das dritte Opfer habe dem nun verurteilten Mann das Messer jedoch entwenden können und dabei eine Schnittverletzung am Hals erlitten.

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