Ross-Luttmann: "Rot-grüner Gesetzentwurf zum Kommunalwahlrecht lässt entscheidende Fragen offen"


| Foto: cdu-fraktion-niedersachsen.de)



Die stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Mechthild Ross-Luttmann, hat die rot-grüne Initiative zur Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen kritisiert. „Das von SPD und Grünen ins Feld geführte Argument, bei nur einem Wahlgang würden sich Kandidaten lediglich auf ein Minderheitenvotum berufen können, hält der Realität nicht stand. Bei keiner Wahl in Deutschland ist die Wahlbeteiligung so gering wie bei kommunalen Stichwahlen."

Bereits während der Kommunalwahlen 2006 hätten drei von vier Bewerbern schon im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht, so Ross-Luttmann. Auch 2011 hätten die Kandidaten die absolute Stimmenmehrheit überwiegend in einem Wahlgang erzielt. „Ich verstehe nicht, warum sich etwa ein Bürgermeister, der mit den meisten Stimmen gewählt wurde, über mangelnde Legitimation beklagen sollte. Obendrein ist mir ein solcher Fall aus Niedersachsen auch nicht bekannt."

Die Landesregierung habe umfangreiche Pläne zur Änderung des kommunalen Wahlrechts angekündigt, wie zum Beispiel die Kürzung der Amtszeiten. Diese Änderungen gehörten laut Ross-Luttmann in ein Paket geschnürt und müssten gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden im Landtag beraten werden. Nur so könnten die Hauptverwaltungsbeamte und Räte rechtzeitig Klarheit bekommen, wann und für wie lange sie gewählt würden. Für die Bürger bedeute dieses Verfahren mehr Transparenz in demokratischen Prozessen. „In seiner jetzigen Form lässt der Gesetzentwurf diese Fragen offen", sagte die CDU-Rechtspolitikerin.


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