Schostok: "Busemann hofft auf Freibrief zum Aushebeln von Parlamentsrechten"




Zu den jüngsten Ausführungen des niedersächsischen Justizministers Bernd Busemann (CDU) zur bevorstehenden Entscheidung des Staatsgerichtshofes („Busemann will Klarheit über Fragerecht“, Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 18.10.2012) erklärt der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Schostok:

„Herr Justizminister Busemann erhofft sich von der bevorstehenden Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes zur Frage, ob die Landesregierung parlamentarische Anfragen zum ,Nord-Süd-Dialog‘ verfassungsgemäß korrekt behandelt hat, Hinweise darauf, wie die Landesregierung künftig mit Fragen des Parlaments umzugehen hat. Anders ausgedrückt, bei der Landesregierung gibt es Unsicherheit darüber, wie man mit einem Grundpfeiler unserer Demokratie umgehen soll: dem Recht und der Pflicht des Parlaments auf Kontrolle der Regierung.

Bei der anstehenden Entscheidung geht es aber nicht darum, dass der Staatsgerichtshof einer Landesregierung handwerkliche Hilfestellung bei der Einhaltung der Verfassung zu geben hat. Dafür gibt es in der Tat gut geschriebene Verfassungskommentare aus der Feder kenntnisreicher Juristen. Einschlägige Werke liegen beispielsweise vom Präsidenten des Staatsgerichtshofs selbst, Professor Jörn Ipsen, sowie von Ex-Staatssekretär Lothar Hagebölling vor. Deren Ausführungen sind eindeutig.

Was sich der Herr Justizminister augenscheinlich erhofft, ist das Aufzeigen von Möglichkeiten, wie man künftig als Regierung einer unbequemen Frage des Parlaments am besten ausweicht. Herr Busemann möchte ein Schlupfloch gewiesen bekommen. Hier offenbart sich ein höchst fragwürdiges Demokratieverständnis.

Wenn Herr Busemann nun andeuten will, die Landesregierung sei im Januar dieses Jahres gar nicht in der Lage gewesen, auf die Fragen der SPD-Fraktion zum ,Nord-Süd-Dialog‘ korrekt zu antworten, weil Ex-Staatssekretär Olaf Glaeseker sein Zeugnisverweigerungsrecht genutzt habe, dann setzt er immer noch auf die lächerliche These vom ,Einzeltäter Glaeseker‘. Es hätte Anfang Januar jede Möglichkeit gegeben, den Schwindel des Herrn Wulff vom April 2010 zu entlarven. Stattdessen hielt man dem Ex-Regierungschef in parteipolitischer Nibelungentreue die Stange.

Was Herr Busemann wirklich anstrebt, ist die Suche nach einem Freibrief dafür, dass eine Regierung parlamentarische Anfragen nur dann vollständig beantworten muss, wenn es ihr in den Kram passt. Dass die Ausübung der verfassungsgemäßen Kontrollrechte und -pflichten durch das Parlament die Regierung beizeiten nervt, kann man als gegeben ansehen. Aber das ist in unserer demokratischen Ordnung explizit so gewollt.

Vielleicht sollte Minister Busemann von der Exekutive ins Parlament zurückwechseln, damit er sich an diese demokratische Tugend erinnert. In der Oppositionszeit der CDU jedenfalls wusste er mit dem Fragerecht des Parlaments virtuos umzugehen.“


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