SPD: Neonazis - " Schünemann muss sich an NRW Beispiel nehmen"




Vor dem Hintergrund der Großrazzia gegen Neonazis sowie dem Verbot dreier neonazistischer Kameradschaften in Niedersachsens Nachbarland Nordrhein-Westfalen erklärt die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Landtagsausschusses für Angelegenheiten des Verfassungsschutzes, Sigrid Leuschner:

„Auf ein so kraftvolles und eindeutiges Signal des demokratischen Staates gegen Rechtsextremisten und Neonazis warten wir in Niedersachsen schon sehr, sehr lange. Minister Schünemann sollte sich das Vorgehen seines Düsseldorfer Amtskollegen Ralf Jäger zum Beispiel nehmen. Doch seit dem Regierungswechsel 2003 ist von Schünemann leider nicht eine Initiative für ein Verbotsverfahren gegen neonazistische Gruppierungen belegt.

Das Verbot neonazistischer Organisationen in Niedersachsen musste stets von außen an Schünemann herangetragen werden. So waren das Vorgehen gegen die „Heimattreue Deutsche Jugend“ (HDJ) im Jahr 2009 und die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ (HNG) im Jahr 2011 jeweils Folgen eines Verbots durch den Bundesinnenminister.

Der niedersächsische Verfassungsschutzbericht weist wenigstens sieben neonazistische Kameradschaften unterschiedlichster Ausprägung, autonome Gruppierungen und weitere neonazistische Zusammenschlüsse aus. Dazu zählt beispielsweise auch die äußerst aktive Gruppe „Besseres Hannover“. Der Personalbestand dieser eng untereinander vernetzten Struktur wächst. Sie fühlen sich augenscheinlich in Niedersachsen wohl.

Innenminister Schünemann stellt auf stur. Er hat auf meine Forderung von Ende Juli, ein Verbotsverfahren gegen „Besseres Hannover“ zu prüfen, nicht einmal reagiert. Und CDU und FDP im Niedersächsischen Landtag weigern sich beharrlich, Initiativen der SPD-Fraktion für die Prüfung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens zuzustimmen.

Zur Erinnerung: Die vorerst letzte niedersächsische Initiative, kraftvoll gegen rechtsextremistisches Gedankengut vorzugehen, stammt aus den Jahren 2000 und 2001. Damals wurde auf Anweisung des damaligen SPD-Innenministers Heiner Bartling eine Machbarkeitsstudie für ein NPD-Verbotsverfahren beim Verfassungsschutz angefertigt. Und auf Initiative von Bartlings Vorgänger Gerhard Glogowski wurden im Jahr 1994 die „Wiking Jugend“ und im Jahr 1995 die „FAP“ vom Bundesinnenminister verboten. 1998 sprach Niedersachsen von sich aus das Verbot des Vereins „Heideheim e.V.“ aus.“


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