Wolfenbüttel. Wie die Stadt Wolfenbüttel mitteilt, soll die Einbahnstraße "Okerstraße" zwischen Rosenwall und Neuer Straße auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden. Um die Lessingstadt fahrradfreundlicher zu gestalten, sollen im Stadtgebiet nach und nach auch alle anderen Einbahnstraßen geprüft und gegebenenfalls für den Radverkehr freigegeben werden.
"Langzeitstudien belegen den Erfolg dieser Maßnahme", heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Wolfenbüttel. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen sei es in über 80 Prozent der rund 670 untersuchten Einbahnstraßen innerhalb eines Betrachtungszeitraums von drei bis vier Jahren zu keinem Unfall gekommen. Mehr als einen Unfall habe es nur in drei Prozent der Fälle gegeben. Auffällig hierbei sei vor allem, dass es mehr Unfälle in nicht geöffneten Einbahnstraßen gebe, als in Geöffneten. Um Wolfenbüttel im Sinne des Radverkehrskonzeptes fahrradfreundlicher zu gestalten, sollen im Stadtgebiet deshalb nach und nach alle Einbahnstraßen geprüft und gegebenenfalls geöffnet werden, so die Stadtverwaltung.
Öffnung der Okerstraße
Die Okerstraße soll jetzt bereits zwischen Rosenwall und Neuer Straße auch in Gegenrichtung für den Radverkehr freigegeben werden. Nach Angaben der Stadt geschehe dies auch um die Gymnasialgasse zu entlasten. Eine Einschränkung bei der Öffnung gebe es allerdings noch: Die Zufahrt dürfe lediglich über den westlichen Abbieger erfolgen. Um dies deutlich zu machen, seien nur dort die entsprechenden Verkehrszeichen angebracht. Zusätzlich werde auf die geänderte Verkehrsführung durch eine Markierung auf der Fahrbahn sowie durch entsprechende Piktogramme hingewiesen. Um eine Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung öffnen zu dürfen, so die Stadtverwaltung, müssten außerdem bestimmte Anforderungen erfüllt sein. So müsse die erlaubte Höchstgeschwindigkeit bei 30 Stundenkilometern liegen. Und neben einer ausreichenden Straßenbreite, um gegebenenfalls ausweichen zu können, sollte auch die allgemeine Verkehrsführung übersichtlich sein. Außerdem muss an jeder Einmündung sowie am Beginn und Ende der Einbahnstraße ein entsprechendes Verkehrszeichen angebracht werden.

