Wolfenbüttel. Die aktuellen Entwicklungen der Infektionszahlen sowie die neuen Regelungen der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung ermöglichen, erneut die Maßnahmen anzupassen und gleichzeitig weiter daran zu erinnern und die dringliche Bitte auszusprechen, in den Handlungen zum Schutze der eigenen Gesundheit und der Mitmenschen nicht nachlässig zu werden. In einer Pressemitteilung informiert die Stadt Wolfenbüttel über die aktuell geltenden Regeln.
Folgende Regelungen sind weiterhin bis auf weiteres auf den Friedhöfen der Stadt Wolfenbüttel zwingend zu beachten, diese sind auch an den Türen der Eingänge zur Verwaltung und der Kapellen angebracht.
Zu beachtende Hygieneregeln:
Durchgängige medizinische Maskenpflicht besteht dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann (sowohl auf dem Friedhof als auch in der Kapelle). Während der Trauerfeier gilt soweit und solange ein Sitzplatz eingenommen wurde kann die Maske abgelegt werden. Masken mit Ausatemventil sind nicht zulässig.
Die Nutzung von Gegenständen, mit denen mehrere Personen in Kontakt kommen könnten (zum Beispiel Gesangbücher, Sammelkörbe, Kondolenzbücher), ist verboten. Nicht zu einem gemeinsamen Hausstand gehörige Personen müssen mindestens 1,5 Meter Abstand zu einander einhalten.
Kontaktlisten werden von den Bestattern/Veranstaltern geführt und verwaltet. Eine zusätzliche Abgabe bei der Friedhofsverwaltung ist nicht mehr erforderlich. Sie wird die Listenführung stichprobenartig überwachen.
Belegung der Kapellen:
Die maximale Belegung der Kapellen der Stadt Wolfenbüttel schließt geimpfte und genesene Personen sowie Kinder (bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren) mit ein. Die Anzahl ergibt sich aus den baulichen Raumgröße und ist daher abweichend von der maximal möglichen genannten Anzahl der Corona Verordnung des Landes Niedersachsen.
Maximale Teilnehmer bei stabiler Inzidenz von:
Kapelle Wolfenbüttel
· unter 35: maximal 30 Personen
· über 35: maximal 20 Personen
Kapelle Linden
· stets maximal 18 Personen
Kapelle Salzdahlum
· stets maximal 20 Personen
Sargträger oder andere Funktionsträger bei einer Beerdigung/Trauerfeier werden hier nicht mitgezählt.
Friedhofsgelände:
Maximale Teilnehmerzahl auf allen Friedhöfen der Stadt Wolfenbüttel bei stabiler Inzidenz von:
· unter 35: maximal 100 Personen
· über 35: maximal 50 Personen
Die Empfehlung der Friedhofsverwaltung liegt bei maximal 50 Personen (die Trauergäste, die während der Trauerfeier in der Kapelle anwesend sind, sind hier mit inbegriffen), wenn sichergestellt ist, dass Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts getroffen werden.
Musik:
Ein Organist kann die Trauerfeier immer musikalisch begleiten. Gesang und Bläsermusik ist bei einer Inzidenz von unter 35 auf allen Friedhöfen der Stadt Wolfenbüttel erlaubt, bei einer Inzidenz von über 35 untersagt.
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