Wolfenbüttel. Der Flüchtlingsrat Niedersachsen kritisiert die Abschiebung einer alleinerziehenden Mutter und ihrer drei Kinder (3, 5 und 7 Jahre) aus dem Landkreis Wolfenbüttel nach Georgien. In einer Pressemitteilung spricht der Flüchtlingsrat von einem „eklatanten Behördenversagen“, da für die Familie ein offizieller Abschiebestopp vorlag. regionalHeute.de hat das Innenministerium und den Landkreis Wolfenbüttel um eine Stellungnahme zu den Vorwürfen gebeten.
Nach Angaben des Flüchtlingsrates hatte die Familie im Januar 2025 eine Eingabe bei der niedersächsischen Härtefallkommission gestellt. Im November 2025 sei diese dann auch zur Beratung angenommen worden. Gleichzeitig soll das Innenministerium den Landkreis Wolfenbüttel angewiesen haben, die Abschiebung bis zu einer Entscheidung der Kommission auszusetzen. Dennoch sei die Familie am 29. April 2026 nach Georgien abgeschoben worden.
Flüchtlingsrat spricht von „eklatantem Behördenversagen"
Der Flüchtlingsrat wirft dem Landkreis Wolfenbüttel vor, das Verfahren nicht beachtet und die Abschiebung trotz der Aussetzungsanordnung betrieben zu haben. Die Familie habe nach Angaben des Flüchtlingsrates ihren Lebensmittelpunkt in Niedersachsen aufgebaut. Die Kinder seien in Kita und Schule gewesen, die Mutter habe gearbeitet und sich integriert. Unterstützung durch die Behörden habe sie dabei nach eigenen Angaben nicht erhalten. Der Zugang zu einem Integrationskurs sei ihr trotz zweier Anträge verweigert worden. Ihr Deutschlernen habe sie daher selbst organisiert, unter anderem durch kostenlose Angebote sowie einen selbst finanzierten Kurs an der Volkshochschule. Auch den „Test Leben in Deutschland“ habe sie selbst bezahlt und mindestens das Sprachniveau A2 erreicht sowie den Einbürgerungstest bestanden.
"Dass eine alleinerziehende Mutter mit drei kleinen Kindern trotz laufenden Härtefallverfahrens abgeschoben wird, ist ein eklatantes Behördenversagen. Die Härtefalleingabe wurde vom Landkreis offenbar nicht ernsthaft bearbeitet. Die Abschiebung hingegen wurde mit Nachdruck vorangetrieben – eine fatale Prioritätensetzung. Landkreis und Innenministerium müssen aufklären, wie es zu dieser rechtswidrigen Abschiebung kommen konnte, Konsequenzen ziehen, sich bei der Familie entschuldigen – und vor allem ihre schnelle Rückkehr nach Niedersachsen ermöglichen."
Verweigerte Integration und Arbeitserlaubnis?
Auch beruflich habe die Frau eine Perspektive aufgebaut. Im Oktober 2024 habe sie eine Tätigkeit als Reinigungskraft in einem Beherbergungsbetrieb auf Minijob-Basis aufgenommen. Aufgrund der Zufriedenheit des Arbeitgebers sei ihr später eine Teilzeitstelle angeboten worden. Ein Antrag der Frau, diese Teilzeitbeschäftigung ausüben zu dürfen, sei jedoch vom Landkreis abgelehnt worden.
Ministerium sieht Landkreis in der Verantwortung
Das Niedersächsische Innenministerium bestätigte den Sachverhalt auf Nachfrage von regionalHeute.de und bezeichnete die Situation als „außerordentlich schwierig und bedauerlich“. Es stimme, dass man dem Landkreis Wolfenbüttel nach der Annahme des Härtefalls ausdrücklich untersagt hatte, die Familie abzuschieben. Von der dennoch durchgeführten Abschiebung habe das Ministerium erst am 7. Mai erfahren.
Bezüglich der rechtlichen Bewertung und der Verantwortung weist das Ministerium dem Landkreis jedoch die Zuständigkeit zu: Bei Härtefallverfahren handele es sich um ein reines Gnadenrecht, sodass kein gesetzlicher Anspruch auf Durchführung des Verfahrens bestehe. Zudem habe sich die ministerielle Aussetzungsanordnung ausschließlich an den Landkreis gerichtet. Da die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB) eine Abschiebung nur auf direktes Ersuchen und basierend auf den Daten der zuständigen Ausländerbehörde vollzieht, könne auch nur der Landkreis Wolfenbüttel beantworten, warum die Abschiebung trotz des Stopps eingeleitet wurde. Auch für die Prüfung des Rückholantrags und den weiteren Umgang mit der Familie sei allein der Landkreis zuständig.
Landrätin: Abschiebung „hätte nicht vollzogen werden dürfen“
Auch der Landkreis Wolfenbüttel wurde in diesem Fall um ein Statement gebeten. So wollte regionalHeute.de wissen, ob zum Zeitpunkt der Einleitung beziehungsweise der Durchführung der Abschiebung eine Aussetzungsanordnung des Innenministeriums vorlag und warum diese gegebenenfalls nicht beachtet wurde. Zudem wollte unsere Redaktion wissen, ob und warum der Frau der Zugang zu einem Integrationskurs sowie die beantragte Teilzeitstelle verwehrt wurden und ob eine Rückkehr der Familie geprüft wird.
Statt auf die Fragen unserer Redaktion einzugehen, erging am heutigen Freitag eine allgemeine Pressemitteilung. Darin heißt es:
"Der abgeschobenen Familie aus Georgien wird die Rückkehr in den Landkreis Wolfenbüttel ermöglicht. Die zuständigen Behörden leiten die Rückholung der alleinerziehenden Mutter und ihrer drei Kinder in die Wege.
Die Familie wurde Ende April trotz eines laufenden Härtefallverfahrens außer Landes gebracht, sie war seit 2024 ausreisepflichtig. „Die Rechtmäßigkeit der Abschiebung besteht, allerdings hätte diese zu diesem Zeitpunkt nicht vollzogen werden dürfen“, erläutert Landrätin Christiana Steinbrügge. „Während der Beratung der Härtefallkommission ruht das Abschiebeverfahren."
Die Familie hat im Januar 2025 einen Antrag an die Härtefallkommission gestellt, dieser wurde im November 2025 zur Beratung angenommen. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat daraufhin angeordnet die Abschiebung der Familie auszusetzen.
Infolge von erheblichen personellen Engpässen und einer hohen Arbeitsbelastung wurde die Anordnung des Ministeriums im Landkreis Wolfenbüttel nicht berücksichtigt. „Wir bedauern diesen Fehler ausdrücklich“, erklärt Landrätin Steinbrügge.
Härtefallverfahren läuft weiter
Nach Bekanntwerden des Fehlers hat der Landkreis Wolfenbüttel alle notwendigen, rechtlichen Schritte eingeleitet, um der Familie die Rückkehr nach Deutschland zu ermöglichen. Dort verbleibt die Mutter mit ihren Kindern während der andauernden Prüfung der Härtefallkommission. Nach Vorliegen des Ergebnisses der Härtefallprüfung muss der Fall der Familie allerdings ein weiteres Mal betrachtet werden. Georgien ist in der Bundesrepublik Deutschland als sicherer Herkunftsstaat eingeordnet."

