Wahl der Schöffen und Jugendschöffen steht an


Auch für das Amtsgericht Wolfenbüttel werden neue Schöffen gesucht. Foto: Anke Donner
Auch für das Amtsgericht Wolfenbüttel werden neue Schöffen gesucht. Foto: Anke Donner | Foto: Jan Borner

Wolfenbüttel. Mit Ablauf des Jahres 2018 enden die Amtszeiten der Schöffinnen und Schöffen sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Amtsgericht Wolfenbüttel und der Strafkammer beziehungsweise der Jugendkammer beim Landgericht Braunschweig. Die Stadt Wolfenbüttel stellt daher gemäß ihrer rechtlichen Verpflichtung jeweils eine Vorschlagsliste für die Amtsperiode 2019 bis 2023 auf.


Wie die Verwaltung mitteilt, sollen die Vorschlagslisten alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter ohne juristische Vorbildung, die in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens in voller richterlicher Unabhängigkeit und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter mitwirken. Sie tragen somit auch die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch.

Zahlreiche Voraussetzungen müssen erfüllt sein


Die Reihenfolge der Teilnahme der Schöffinnen und Schöffen an den ordentlichen Sitzungen – regelmäßig zwölf Sitzungstage im Jahr – wird durch das Gericht per Auslosung bestimmt. Es besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach den für ehrenamtliche Richter geltenden Bestimmungen. Die Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: deutsche Staatsangehörigkeit, Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, keine Vorstrafen, Mindestalter: vollendetes 25. Lebensjahr, Höchstalter: noch nicht vollendetes 70. Lebensjahr, gesundheitliche und finanzielle Eignung, Wohnsitz in Wolfenbüttel und die Beherrschung der deutschen Sprache.

Bewerbungsfrist endet am 1. Februar


Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Alle Interessenten, die die Voraussetzungen erfüllen, können sich in die Vorschlagsliste eintragen lassen. Aufgrund gesetzlicher Fristen und Bearbeitungszeiten endet die Bewerbungsfrist am 1. Februar 2018. Der Vordruck für die Bewerbung ist im Internet unter der Adresse www.wolfenbuettel.de oder im Rechtsamt der Stadt Wolfenbüttel, Stadtmarkt 3-6, Zimmer 243, erhältlich. Der Rat der Stadt Wolfenbüttel wird die endgültige Vorschlagsliste beschließen. Aus dieser Vorschlagsliste wird der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Wolfenbüttel in der zweiten Jahreshälfte 2018 die Schöffen auswählen. Die so bestimmten Schöffen sind dann für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt.

Nähere Informationen hierzu erteilt Herr Achilles, zu erreichen unter der Telefonnummer 05331/86-237 oder per Email an jonas.achilles@wolfenbuettel.de.Das Niedersächsische Landesjustizportal (www.justizportal.niedersachsen.de) sowie der Bundesverband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter (www.schoeffenwahl.de) stellen ebenfalls weitere Informationen zur Verfügung.


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