Wolfenbüttel. Die Stadt Wolfenbüttel kündigt wieder die bevorstehende Online-Versteigerung von nicht abgeholten Fundsachen an. Ab Dienstag, dem 27. Oktober, um 9 Uhr haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, im Internet auf verschiedene Gegenstände zu bieten.
Bei den angebotenen Artikeln handelt es sich um Fundstücke, die bei der örtlichen Stadtverwaltung abgegeben wurden und für die innerhalb der gesetzlichen Frist weder von den rechtmäßigen Eigentümern noch von den Findern entsprechende Ansprüche geltend gemacht worden sind.
Vorabansicht und Registrierung
Um sich frühzeitig einen Überblick über das Angebot zu verschaffen, können Interessierte die Fundsachen bereits ab Freitag, dem 25. September 2026, in einer Online-Vorschau betrachten. Diese ist über die Internetadresse www.fundbuerodeutschland.de unter dem Reiter „Versteigerung“ zugänglich. Die eigentliche Auktionsphase erstreckt sich ab 27. Oktober über einen Zeitraum von zwei Wochen und endet am 10. November 2026 um 9 Uhr. Für die aktive Teilnahme und die Abgabe von Geboten ist eine vorherige Registrierung auf der Versteigerungsplattform erforderlich.
Frist zur Anmeldung von Eigentumsrechten
Sollten Personen während der Vorschauphase einen Gegenstand als ihr rechtmäßiges Eigentum identifizieren, werden sie dazu aufgerufen, ihre Rechte bis spätestens 19. Oktober 2026 bei der Stadt anzumelden. Diese Anmeldung kann telefonisch unter der Rufnummer 05331 86-555 oder schriftlich per E-Mail an Buergeramt@Wolfenbuettel.de erfolgen. Die Stadtverwaltung betont, dass in einem solchen Fall die Vorlage eines eindeutigen Eigentumsnachweises zwingend erforderlich ist.
Zahlung und Abholung der ersteigerten Artikel
Die Teilnahme an der Auktion ist verbindlich, weshalb abgegebene Gebote bei einer Zuschlagserteilung zum Kauf der Fundsache verpflichten. Eine Herausgabe der Artikel erfolgt grundsätzlich nur nach vorheriger Bezahlung des Versteigerungserlöses. Die finanzielle Abwicklung wird ausschließlich über die angebotenen ePayment-Verfahren der Plattform abgewickelt. Eine Barzahlung bei der Abholung sowie eine Zahlung per SEPA-Lastschrift sind dabei ausdrücklich ausgeschlossen.
Nach der erfolgreichen Zuschlagserteilung und Bezahlung wird den Käufern auf elektronischem Weg ein individueller Abholtermin am entsprechenden Lagerort mitgeteilt. Für die Übergabe der Gegenstände muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden. Eine Abholung durch Dritte ist ebenfalls möglich, sofern die bevollmächtigte Person eine Original-Vollmacht vorlegen kann.

