Stichwahl um das Landratsamt: Alle Infos auf einen Blick

In knapp zwei Wochen müssen die Bürger im Landkreis Wolfenbüttel noch einmal an die Wahlurne.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

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Wolfenbüttel. Der Gemeindewahlausschuss der Stadt Wolfenbüttel hat in seiner Sitzung am gestrigen Dienstag das offizielle Endergebnis der Bürgermeisterwahl festgestellt. Während das Rennen um das Bürgermeisteramt entschieden ist, bereitet sich die Stadt auf die anstehende Stichwahl zur Direktwahl des Landrates am 27. September vor.



Von den 41.359 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern gaben 27.255 ihre Stimme ab. Nach Abzug von 201 ungültigen Stimmzetteln ergaben sich 27.054 gültige Voten. Der parteilose Kandidat Ivica Lukanic, angetreten für die „Wählerinitiative: Ivica Lukanic – parteiloser Bürgermeister für Wolfenbüttel e. V.“, konnte die Wahl deutlich für sich entscheiden. Er vereinte 15.950 Stimmen auf sich, was einem Anteil von 58,96 Prozent entspricht, und ist damit zum Bürgermeister der Stadt Wolfenbüttel gewählt.

Weitere Ergebnisse


Die weiteren Stimmen verteilten sich auf Dr. Sascha Dietrich (SPD) mit 10,05 Prozent, Adrian Lose (AfD Niedersachsen) mit 9,34 Prozent, Kerstin Glier (CDU) mit 8,61 Prozent, Lena Krause (GRÜNE) mit 7,00 Prozent, Jonathan Schimpf (Die Linke) mit 3,46 Prozent sowie Vincent Schwarz (FDP), der 2,59 Prozent der Wählerstimmen erhielt.

Stichwahl zur Landratswahl: Wahllokale bleiben unverändert
Am Sonntag, dem 27. September 2026, sind die Bürgerinnen und Bürger in der Zeit von 8 bis 18 Uhr erneut aufgerufen, an die Wahlurnen zu treten. Bei der anstehenden Stichwahl entscheidet sich, wer künftig das Amt des Landrates bekleiden wird. Für diese Wahl hat jede wählende Person genau eine Stimme.

Wahlbenachrichtigung gelten weiter


Wahlberechtigte, die bereits für die vorangegangene Wahl am 13. September eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, bekommen für die Stichwahl keine neue Mitteilung per Post. Die Stadt Wolfenbüttel ist weiterhin in 38 Wahlbezirke eingeteilt. Die jeweiligen Wahlräume bleiben unverändert und können der bereits im August zugestellten Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Wer am Wahltag im Wahllokal abstimmt, sollte seine Wahlbenachrichtigung vorlegen und ein Ausweisdokument bereithalten. Personen, die für die erste Wahl nicht im Wählerverzeichnis standen, aber einen Wahlschein nach § 19 Abs. 2 NKWG erhalten haben sowie Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt geworden sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnisverzeichnis aufgenommen.

Auch Briefwahl möglich


Für Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag verhindert sind, steht die Möglichkeit der Briefwahl zur Verfügung. Wer in seinem Wahlscheinantrag für die Hauptwahl am 13. September bereits Briefwahlunterlagen für die Stichwahl mitbeantragt hatte, erhält die Dokumente automatisch postalisch zugestellt.

Für alle Neuanträge öffnet die Stadt ab Montag, dem 21. September 2026, ein spezielles Briefwahlbüro. Dieses befindet sich im Löwentor an der Ecke Löwenstraße und Großer Zimmerhof. Bis einschließlich 25. September können dort Anträge auch direkt mündlich gestellt werden. Das Büro ist montags und donnerstags von 8 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags, mittwochs und freitags durchgehend von 7.30 bis 13 Uhr geöffnet.

Bei der Stimmabgabe per Brief ist darauf zu achten, den Stimmzettel persönlich und unbeobachtet auszufüllen. Dieser wird in den weißen Umschlag gelegt und verschlossen. Anschließend muss die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein unter Angabe des Datums unterschrieben werden. Der verschlossene weiße Umschlag wird dann gemeinsam mit dem unterschriebenen Wahlschein in den roten Wahlbriefumschlag gesteckt. Der rote Wahlbrief muss so rechtzeitig versendet oder bei der Gemeindewahlleitung abgegeben werden, dass er spätestens am Wahltag um 18 Uhr dort vorliegt. Die Briefwahlvorstände kommen am Wahlsonntag ab 15.30 Uhr im Rathaus am Stadtmarkt zusammen, um das Briefwahlergebnis zu ermitteln.