Wann ist in der Lessingstadt Nachtruhe angesagt?

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Ab wann ist in Wolfenbüttel Nachtruhe angesagt? Symbolfoto: Archiv/Pixabay
Ab wann ist in Wolfenbüttel Nachtruhe angesagt? Symbolfoto: Archiv/Pixabay | Foto: Archiv/Nick Wenkel

Wolfenbüttel. Die Neuverordnung der Nachtruhe bei den Nachbarn in Braunschweig hat für kräftig Diskussionsstoff in den sozialen Netzwerken gesorgt. regionalHeute.de hat mal bei der Stadt nachgehakt, wie das in Wolfenbüttel so mit der Nachtruhe geregelt ist.


Die Ruhezeiten gelten an Sonn- und Feiertagen generell den kompletten Tag. An Werktagen gilt in der Zeit von 13 bis 15 Uhr die Mittagsruhe und von 19 bis 22 Uhr die Abendruhe. Von 22 bis 7 Uhr ist die Nachtruhe einzuhalten. Stadtsprecher Thorsten Raedlein erklärt den Unterschied zwischen der Abendruhe und der Nachtruhe: "Die Regelung der Nachtruhe erfolgt im rechtlichen Sinne nach den jeweiligen Landesimmissionsschutzgesetzen. Die Abendruhe ist, wie die Mittagsruhe, im Ortsrecht der jeweiligen Kommune geregelt und quasi eine zusätzliche Ruhezeit, die über die Regelung der Landesimmissionsschutzgesetze hinausgeht."

In der Verordnungzur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Wolfenbüttel steht:

"Jeder hat sich so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt werden. Während der Ruhezeiten sind Tätigkeiten verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen
stören. Das gilt insbesondere für folgende Arbeiten im Freien mitmotorbetriebenen Handwerksgeräten, Rasenmähern oder sonstigenmotorbetriebenen Gartengeräten. Auch dasAusklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, auch auf offenen Balkonen und bei geöffneten Fenstern ist während dieser zeit nicht gestattet. Die Verordnung gilt nichtfür Arbeiten, die der Verhütung oder Beseitigung eines Notstandes dienen oder für landwirtschaftliche oder gewerbliche Betriebe.Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben oder gespielt werden, dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden." Die komplette Verordnung ist hier einsehbar.

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