Wolfenbüttel: Abstand halten! - Silvester-Raketen dürfen in Fachwerknähe nicht gezündet werden

von Romy Marschall




Seit Oktober 2009 ist das Zünden von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerk- und reetgedeckten Häusern verboten. Für Wolfenbüttels Innenstadt mit seinen vielen Fachwerkhäusern bleibt damit wenig Raum fürs Silvesterfeuerwerk. Man appelliere vor allem an die Vernunft der Bürger, sagt Frank Greie, Abteilungsleiter der städtischen Bürgerdienste.

Schon vor der Gesetzesnovelle galt ein Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie Kirchen, erläutert Frank Greie. Nach einem Silvesterbrand in Tübingens historischer Innenstadt beim Jahreswechsel 2008/2009 mit erheblichem Sachschaden konstatierte man ein erhöhtes Brandrisiko für Fachwerkhäuser und Reetdächer, welches schließlich in dem gesetzlichen Verbot mündete.

"Unmittelbare Nähe wird definiert als Mindestabstand von 200 Metern zu derartigen Gebäuden für das Zünden von Höhenfeuerwerk," erklärt der Leiter der Bürgerdienste. Für das Werfen von Knallkörpern gelte eine Abstandsregelung von 25 bis 30 Metern führt er weiter aus. Geahndet werde ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit "Bußgeldern in deutlicher Höhe".

Da aber wie vielerorts Kapazitäten fehlten, das Gesetz flächendeckend durchzusetzen, appelliere man vor allem an die Vernunft und Eigenverantwortung der Bürger und Anwohner. "Es gab schon immer Städte, die das über das Ortsrecht verboten haben," erklärt Frank Greie und nennt als Beispiel Hornburg. Auch in Goslar ist das Zündeln zum Schutz des historischen Weltkulturerbes verboten.


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