Wolfenbüttel: Verwaltungsgericht Braunschweig erlaubt eingeschränkte NPD-Kundgebung auf dem Stadtmarkt - Bürgermeister Pink ruft alle Wolfenbütteler zur Gegendemonstration auf *** aktualisiert ***

von Romy Marschall




In einer Pressemitteilung teilte das Verwaltungsgericht Braunschweig heute abend mit: "NPD darf nur zeitlich und räumlich begrenzt auf den Stadtmarkt in Wolfenbüttel." Die Meldung erreichte uns gegen 20 Uhr. Telefonisch teilte uns Bürgermeister Pink im Anschluß daran mit, daß die Stadt alle juristischen Mittel ausschöpfen werde und rief zugleich alle Wolfenbüttler präventiv zu einer Gegendemonstration auf. Den erzwungenen Kundgebungsplatz an der Südostseite des Stadtmarktes werde man durch Bauzäune kenntlich machen, sagte Thomas Pink. (WolfenbuettelHeute.de berichtete heute über die geplante Kundgebung)

Heute mittag teilte die Stadt Wolfenbüttel mit, die von der NPD für Montag nachmittag auf dem Stadtmarkt geplante Kundgebung zu untersagen. Die Entscheidung sei reiflich überlegt worden. Neben einer notwendigen Bannmeile um eine im Rathaus aufgestellte Briefwahlurne spräche auch die potentielle Gefährdung des Allgemeinwohls durch Konfrontationen zwischen Gegnern und Befürwortern für das Verbot.

Postwendend reichte die NPD, wie bereits im Vorfeld angekündigt und auch in Braunschweig praktiziert, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht in Braunschweig ein. Im Eilverfahren entschied heute abend die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts, "das vollständige Verbot der Versammlung verstößt gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit und ist rechtwidrig." Als einschränkende Maßnahmen wurde die zeitliche Befristung auf eine Stunde sowie die örtliche Begrenzung auf die Südostseite des Stadtmarktes festgelegt. Die Einschränkung sei notwendig aufgrund der auch in der Begründung der Stadt angeführten Einrichtung einer Briefwahlstätte im Rathaus, um potentielle Briefwähler "nicht bei der Ausübung ihres Wahlrechts" zu behindern.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichtes kann die Stadt Beschwerde bei der nächsthöheren Instanz, dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg, einlegen. Die gesamte Pressemitteilung finden Sie in ungekürzter Form hier:

Pressemitteilung mit Begründung des Verwaltungsgerichts Braunschweig

Bürgermeister Thomas Pink reagierte umgehend mit der Ankündigung, den gerichtlich zugesagten Platz an der Südostseite des Stadtmarktes "mit Bauzäunen kenntlich zu machen." Grundsätzlich werde man alle juristischen Mittel ausschöpfen, "um das weiterhin zu verhindern," betonte der Stadtoberste. Zudem ruft Thomas Pink "alle Wolfenbütteler präventiv auf, zur Gegendemonstration zu kommen." Mit seinem Aufruf appelliert der Bürgermeister an die Verantwortung auch der Bürger: "Wir sind verpflichtet bürgerschaftlich zu verhindern, dass diese Menschen in unsere Stadt kommen."

Parallel werde das rechtliche Prozedere weiterverfolgt, führt Bürgermeister Pink weiter aus. "Es gab bereits eine mündliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Richter des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg." Dieser sei vorab über die Begründung für die Anfechtung des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig informiert worden. Morgen werde man dies schriftlich nachreichen. Eine Entscheidung in Lüneburg werde es aber erst am Montag vormittag geben, berichtete Thomas Pink.


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