Wolfenbüttel: Wer darf mehr im Geldbeutel behalten? - Drei steuerrelevante Änderungen in 2013

von Romy Marschall


| Foto: Romy Marschall



Die steigende Verdienstgrenze soll Minijobs wieder attraktiver machen. Die Senkung der Rentenbeiträge und die Erhöhung des Grundfreibetrags sorgen für mehr Geld in der Kasse: drei steuerrelevante Änderungen.

Minijobs sollen wieder attraktiver werden. Die Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigte steigt von bisher 400 Euro auf jetzt 450 Euro. Wer einen neues Beschäftigungsverhältnis eingeht, ist allerdings nicht mehr automatisch abgabenfrei. Künftig muß die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht extra beantragt werden. Fraglich bleibt, ob mit dieser Gesetzesänderung tatsächlich mehr im Geldbeutel der Minijobber landet oder nur die Schaffung derartiger Arbeitsplätze attraktiver wird.

Für alle Arbeitnehmer und Arbeitgeber gibt es Entlastung bei den Sozialabgaben. Der Rentenversicherungsbeitrag senkt sich um 0,7 Prozentpunkte auf nun 18,9 Prozent des Einkommens. Aufgrund der hohen Rücklagen der Rentenkassen war die Beitragssenkung nach derzeitigem Recht notwendig geworden. Für den Durchschnittsbürger bedeutet die Senkung ein Plus im einstelligen Eurobereich pro Monat.

Der steuerliche Grundfreibetrag wird 2013 in einem ersten Schritt um 126 Euro auf dann 8130 Euro im Jahr angehoben. Besser steuerlich absetzbar sind auch die Rentenbeiträge, statt bisher 48 Prozent des Arbeitnehmeranteils können nun 52 Prozent geltend gemacht werden.