Zu trocken: Landkreis Wolfenbüttel schränkt Wasserentnahme ein

Die Maßnahmen gelten vom heutigen Freitag bis 30. September 2026.

Viel zu trocken und wenig Wasser in den Gewässern, etwa in der Innerste bei Sehlde (Samtgemeinde Baddeckenstedt) im Juni des Jahres.
Viel zu trocken und wenig Wasser in den Gewässern, etwa in der Innerste bei Sehlde (Samtgemeinde Baddeckenstedt) im Juni des Jahres. | Foto: Landkreis Wolfenbüttel

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Wolfenbüttel. Mit einer Allgemeinverfügung schränkt die Untere Wasserbehörde des Landkreises Wolfenbüttel die Wasserentnahme im Kreisgebiet ein. Die Maßnahmen gelten vom 24. Juli bis 30. September 2026. Das teilt der Landkreis in einer Pressemeldung mit.



Aufgrund der langanhaltenden Trockenheit mit wenig Regen seien die Wasserstände in den Bächen, Flüssen sowie Seen und Teichen im Landkreis niedrig. Der Landkreis reagiert mit dieser Maßnahme auf die daraus resultierenden Belastungen für die Gewässerökologie und Wasserversorgung. Ziel sei es, durch vorübergehende Einschränkungen einen nachhaltigen Umgang mit den verfügbaren Wasserressourcen zu gewährleisten.

Die Regelungen im Überblick


Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern (der 2. und 3. Ordnung) zur Bewässerung und Beregnung ist ab sofort bis einschließlich 30. September 2025 untersagt – auch dann, wenn eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Die Regelung gilt insbesondere für Wasserentnahmen mittels technischer Hilfsmittel wie Pumpen im Rahmen des Eigentümer- oder Anliegergebrauchs.

In der Zeit von 10 bis 18 Uhr ist die Bewässerung von öffentlichen und privaten Grün- und Gartenflächen, landwirtschaftlichen Flächen, forstwirtschaftlichen Flächen sowie Sportanlagen (etwa Rasen- und Tennisplätze) untersagt. Diese Einschränkung gilt auch bei bestehender wasserrechtlicher Erlaubnis.

Regelungen der Vorjahre


In den vergangenen Jahren hatte der Landkreis Wolfenbüttel aufgrund langanhaltender Trockenperioden bereits 2020, 2022, 2023 und 2025 die Wasserentnahme einschränken müssen.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung, Hinweisen sowie der Rechtsbehelfsbelehrung im Amtsblatt Nr.31/2026 vom 23.07.2026: www.lkwf.de/amtsblatt. Bekanntmachungen des Umweltamtes finden sich unter:www.lkwf.de/bekanntmachungen