Wolfenbüttel: Stadt Wolfenbüttel veröffentlicht ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig online

von Marc Angerstein




Die Stadtverwaltung geht mit der Zeit. Im Internetzeitalter wird die Stadt Wolfenbüttel ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig online unter wolfenbuettel.de veröffentlichen. Dies beschloss der Stadtrat heute bei einer Gegenstimme des FDP-Abgeordneten Rudolf Ordon.

Durch das Inkrafttreten des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) zum Beginn der neuen Wahlperiode war eine Anpassung der Hauptsatzung der Stadt Wolfenbüttel erforderlich. Mit Beschluss vom 02.11.2011 wurde unter anderem in Paragraph 10 der Hauptsatzung neu festgelegt, dass Satzungen und Verordnungen jetzt nur noch in der regionalen Print-Tageszeitung und nicht mehr im Amtsblatt des Landkreises Wolfenbüttel verkündet werden. Darüber hinaus entschied man sich dazu, von der neu geschaffenen Möglichkeit der Herausgabe eines eigenen Amtsblattes keinen Gebrauch zu machen.

Nicht nur die notwendigen Anpassungen sämtlicher Satzungen der Stadt Wolfenbüttel an das NKomVG, sondern auch bisherige, praktische Erfahrungen lassen jedoch vermuten, dass in der nächsten Zeit häufiger umfangreiche Rechtsvorschriften verkündet werden.

Diese müssten nach der aktuellen Hauptsatzungsregelung voll umfänglich und somit auch kostenintensiv in der Print-Tageszeitung (Braunschweiger Zeitung -Wolfenbüttel Anzeiger-) abgedruckt und somit bekannt gemacht werden. Das wurde mit dem heutigen Beschluss geändert.

Als Alternative bietet das Nds. Kommunalverfassungsgesetz wie bisher die Verkündungsform in einem amtlichen Verkündungsblatt. Durch Einfügung eines neuen Satzes 3 in § 11 Abs. 1 NKomVG wird klargestellt, dass kreisangehörige Gemeinden wie die Stadt Wolfenbüttel Verkündungen nach wie vor (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BekVO-Kom) auch in einem amtlichen Verkündungsblatt ihres Landkreises vornehmen können. Dieser Verkündungsweg wäre für die Stadt Wolfenbüttel kostenlos.

Außerdem erlaubt das NKomVG jedoch als dritte Variante die Verkündung im Internet. Wird in der Hauptsatzung die Verkündung im Internet gewählt, muss über die reine Bereitstellung der Rechtsvorschrift im Internet hinaus zusätzlich ein Hinweis in einer örtlichen Tageszeitung auf die Internetadresse erfolgen, unter der die Bereitstellung erfolgt ist. In der Hauptsatzung müssen deshalb sowohl die Internetadresse, als auch die Tageszeitung exakt benannt werden, auf bzw. in der die Verkündung erfolgen soll.

Im weiteren Verlauf muss sichergestellt werden, dass die Rechtsvorschrift (Satzung o.Ä.) dauerhaft in der aktuellen Fassung auf der angegebenen Internetseite zur Verfügung steht. Für eine ordnungsgemäße Bekanntmachung unerheblich sind nach herrschender Meinung kurze technische Störungen. Bei der Bereitstellung ist zudem organisatorisch und technisch darauf zu achten, dass die verkündete Version nicht nachträglich verändert werden kann.

Angesichts der gestiegenen Verbreitung des Internets und der weiterhin zu erwartenden Steigerung der Nutzung des Internets für die schnelle und unkomplizierte Abrufbarkeit u.a. auch von Ortsrecht, wird § 10 der Hauptsatzung der Stadt Wolfenbüttel dahingehend geändert, dass Rechtsvorschriften der Stadt Wolfenbüttel (i.S.d. § 11 NKomVG) über das Internet verkündet werden. Auf eine kostenintensive Verkündung über die Print-Tageszeitung wird also zukünftig verzichtet. Dies sorgte im Vorfeld offenbar auch zu Verstimmungen mit der regionalen Print-Tageszeitung. Der Beschluss wurde erst heute gefasst, weil zuvor beruhigende Gespräche zwischen des Verlages der regionalen Print-Tageszeitung und der Stadtverwaltung geführt werden mussten. In der vohergegangenen Ratssitzung wurde der Beschluss auf heute verschoben.

Aufgrund aktueller Rechtsprechung (OVG Lüneburg 1. Senat, Beschluss vom 4. Mai 2012, 1 MN 218/11) kommt eine ortsübliche Bekanntmachung ausschließlich über das Internet jedoch nicht in Betracht. Um eine Kontinuität der vor Ort langjährig praktizierten Verfahrensweise zu sichern und auch im Sinne der aktiven Bürgerbeteiligung, bei der möglichst eine breite Menge an interessierten Bürgerinnen und Bürgern informiert werden soll, bleibt die in § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Wolfenbüttel vom 02. November 2011 vorhandene diesbezügliche Regelung der Bekanntmachung in der Tageszeitung grundsätzlich bestehen. Die Veröffentlichung im Internet erfolgt also zusätzlich.

Wahrscheinlich hatte deshalb Bürgermeister Thomas Pink wenig Verständnis für die Argumente des FDP-Abgeordneten Rudolf Ordon. Der Liberale vertrat die Auffassung, die Medien zur Verbreitung von Informationen seien so zu wählen, dass mit ihnen viele Menschen erreicht werden könnten. Ordon meinte, mit dem Internet werden Menschen nicht mehr in ausreichender Weise erreicht. Gerade ältere Menschen würden das Internet unzureichend nutzen.


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