Ergänzung zu Soforthilfen: Hohe Nachfrage an weiterer Förderung

Mit der Soforthilfe sollten insbesondere die kleinen Wolfsburger Unternehmen unterstützt werden. Die ersten Mittel wurden bereits ausgezahlt.

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Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. In Ergänzung zu den Soforthilfen von Bund und Land hatte die Stadt Wolfsburg die Förderrichtlinie "Soforthilfen zur finanziellen Unterstützung für Kleinstunternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die von der Corona-Pandemie 2020 betroffen sind" ("Soforthilfe Wirtschaft") erlassen. Die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) zieht nun nach 14 Tagen eine Zwischenbilanz, wie sie in einer Presseitteilung berichtet.


"Mit der Soforthilfe wollten wir insbesondere die kleinen Wolfsburger Unternehmen und Selbstständigen schnell und unbürokratisch unterstützen. Die ersten Mittel wurden bereits ausgezahlt und die Nachfrage in der Wirtschaft ist nach wie vor hoch“, zieht Dennis Weilmann, Wirtschaftsdezernent und WMG-Geschäftsführer, ein Zwischenfazit. Bereits am ersten Tag seien bei der WMG mehr als 100 Anträge für die „Soforthilfe Wirtschaft“ eingegangen, inzwischen seien es insgesamt rund 300 Förderanträge. Schon jetzt zeichne sich ab, dass die Wirtschaftshilfen in vollem Umfang in Anspruch genommen werden.

„Anträge für die städtische Soforthilfe erreichen uns branchen-übergreifend. Besonders hoch ist der Bedarf aktuell im Einzelhan-del und in der Gastronomie“, erläutert WMG-Geschäftsführer Jens Hofschröer. Jan-Hendrik Klamt, Bereichsleiter der WMG- Wirtschaftsförderung, führt weiter aus: „Wir erhalten nach wie vor zahlreiche Anrufe und E-Mails. Der Bereich Wirtschaftsförderung wird weiterhin alles daransetzen, ein schnellstmögliches Antrags- verfahren sicherzustellen.“ Mit der „Soforthilfe Wirtschaft“ könnten Wolfsburger Unternehmen jeweils bis zu 5.000 Euro Zuschuss erhalten. Insgesamt stelle die Stadt Wolfsburg für diese Förderung Haushaltsmittel in Höhe von einer Million Euro bereit. Seien diese aufgebraucht, müsse auch bei Erfüllung der Voraussetzungen eine Ablehnung des Antrags erfolgen.

Auch die "Soforthilfe für gemeinnützige und kulturelle Einrichtungen, Vereine und ähnliche Organisationen und Einrichtungen" könne über die WMG beantragt werden. Die vollständigen Förderrichtlinien und Antragsformulare für beide Programme stünden auf dem Informationsportal der WMG unter https://coronavirus.wmg- wolfsburg.de zur Verfügung.


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