Osterfeuer müssen angemeldet werden

Ein Osterfeuer ist grundsätzlich genehmigungspflichtig.

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Symbolfoto | Foto: Sina Rühland

Wolfsburg. Zu Ostern ist es Tradition, ein Brauchtumsfeuer abzubrennen. Dabei sind einige wichtige Grundregeln zu beachten. Unter anderem müssen Osterfeuer angemeldet werden. Welche Regeln es noch gibt, teilte die Stadtverwaltung am Montag mit.


Es darf nicht in jedem Garten ein Osterfeuer angezündet werden. Der öffentliche Charakter ist ein wesentlicher Bestandteil des Brauchtums. Diese Voraussetzung ist etwa bei einem Kleingarten- oder einem Sportverein gegeben, zu dem auch Vereinsfremde Zugang haben.

Ein Osterfeuer ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Eine Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig vorher und schriftlich beim Ordnungsamt der Stadt Wolfsburg zu beantragen und kostet 25 Euro. Die Genehmigung wird erteilt, wenn es das Corona-Infektionsgeschehen und die Verordnungslage zulässt.

Wichtig ist: Osterfeuer dürfen nicht für die Abfallbeseitigung (zum Beispiel Haus- und Sperrmüll) missbraucht werden. Verbrannt werden darf nur im Rahmen des jährlichen Pflanzenschnitts anfallender Baum- und Strauchschnitt bzw. unbehandeltes Holz.

Mit dem Anliefern und Aufschichten des Brennmaterials sollte frühestens zwei Wochen vor Ostern begonnen werden, weil das Lagern des Brennmaterials über einen längeren Zeitraum erfahrungsgemäß auch zum Ablagern von Abfällen führt.

Aufgeschichtetes Geäst und Pflanzenschnitt sind ein idealer Lebensraum für Kleintiere wie Kleinvögel, Igel und Wiesel. Daher ist es unbedingt erforderlich, das aufgeschichtete Material vor dem Anzünden auf- bzw. umzuschichten, damit die Tiere die Möglichkeit zur Flucht haben.

Das Ordnungsamt weist insbesondere darauf hin, dass keine flüssigen Brennstoffe eingesetzt werden dürfen. Das Feuer darf nur so abgebrannt werden, dass Menschen oder benachbarte Grundstücke nicht durch Rauch oder Funkenflug gefährdet oder belästigt werden. Es ist ständig unter Aufsicht zu halten.

Die Feuerstelle ist auf einer freien Fläche anzulegen. Einzuhaltende Mindestabstände sowie weitere Auflagen können beim Ordnungsamt erfragt werden bzw. sind dem Genehmigungsbescheid zu entnehmen.

Der Veranstalter bleibt allein für die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung verantwortlich. Weitere Fragen zum Thema Osterfeuer werden vom Servicecenter der Stadt Wolfsburg unter der Rufnummer 115 beantwortet.


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